Sicherheitsbeleuchtung
Verfasst: Di 16.01.2024 18:27
Hallole,
mein Kollege kam mit der Forderung zu mir, dass unsere Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus eines bestehenden Hochhauses gemäß Wartungsprotokoll eine Beleuchtungsdauer von mindestens 8 Stunden haben muss. Er meinte auch, dass es eine neue Vorschrift dafür gibt.
Die bestehende Sicherheitsbeleuchtung leuchtet 3 Stunden - muss diese nun nachgerüstet werden (Anpassungspflicht?)
Oder meint er die Notbeleuchtung der Flucht- und Rettungswegebeleuchtung?
Ich bin ratlos.
Liebe Grüße
H. Becker
mein Kollege kam mit der Forderung zu mir, dass unsere Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus eines bestehenden Hochhauses gemäß Wartungsprotokoll eine Beleuchtungsdauer von mindestens 8 Stunden haben muss. Er meinte auch, dass es eine neue Vorschrift dafür gibt.
Die bestehende Sicherheitsbeleuchtung leuchtet 3 Stunden - muss diese nun nachgerüstet werden (Anpassungspflicht?)
Oder meint er die Notbeleuchtung der Flucht- und Rettungswegebeleuchtung?
Ich bin ratlos.
Liebe Grüße
H. Becker