Hallole,
mein Kollege kam mit der Forderung zu mir, dass unsere Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus eines bestehenden Hochhauses gemäß Wartungsprotokoll eine Beleuchtungsdauer von mindestens 8 Stunden haben muss. Er meinte auch, dass es eine neue Vorschrift dafür gibt.
Die bestehende Sicherheitsbeleuchtung leuchtet 3 Stunden - muss diese nun nachgerüstet werden (Anpassungspflicht?)
Oder meint er die Notbeleuchtung der Flucht- und Rettungswegebeleuchtung?
Ich bin ratlos.
Liebe Grüße
H. Becker
Sicherheitsbeleuchtung
Re: Sicherheitsbeleuchtung
Oder meint er die Notbeleuchtung der Flucht- und Rettungswegebeleuchtung?
Was Ihr Kollege meint, wird wohl nur Ihr Kollege beantworten können...

Re: Sicherheitsbeleuchtung
Baurechtlich => siehe Hochhausverordnung ihres Bundeslandes
normativ => siehe DIN EN 50172 bzw. DIN V VDE V 0108-100 (Vornorm!)
Gruß
C. Lammer
normativ => siehe DIN EN 50172 bzw. DIN V VDE V 0108-100 (Vornorm!)
Gruß
C. Lammer