Hallo Brandschützer,
In der Musterhochhausrichtlinie MV wird in Flucht- und Rettungswegen eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert. Welche Beleuchtungsstärke müssen diese erfüllen - welche Vorschrift?
Gruß H.Becker
Sicherheitsbeleuchtung
Re: Sicherheitsbeleuchtung
Tendenziell würde ich die DIN EN 1838 heranziehen.
Re: Sicherheitsbeleuchtung
vielen Dank für die Info.
Re: Sicherheitsbeleuchtung
Die ARGEBAU (Bauministerkonferenz) führt dazu in den Erläuterungen zur MHHR aus:
Gruß
C. Lammer
Sicherheitsbeleuchtung
Nummer 6.5.1 benennt das Schutzziel, das durch Nummer 6.5.2 konkretisiert wird. Die Sicherheitsbeleuchtung kann nicht durch selbstleuchtende Sicherheitszeichen ersetzt werden; diese sind jedoch ergänzend zulässig. Eine spezielle Regelung der Beleuchtungsstärken ist nicht erforderlich, weil sich dies im Einzelnen aus DIN EN VDE 0108-100:2005-01 und DIN EN 1838:1999-07 ergibt. Aus der Arbeitsstättenverordnung können sich weitere Anforderungen ergeben.
Gruß
C. Lammer