RWA Auslösestellen

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Funkenfinger
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RWA Auslösestellen

Beitragvon Funkenfinger » Do 27.01.2022 15:34

Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen gibt es viele verschiedene Arten / Modelle von RWA Auslösestellen. Bei einer Brandverhütungsschau wurde bemängelt dass diese Einrichtungen auch on laien bedient werden können. Hier soll sichergestellt werden das nur die Feuerwehr auslösen kann. Wie wird das so bei euch umgesetzt.

Nur Schilder , Einhausen und nur mit dem Feuerwehrschlüssel zu öffne, ............?

Danke Gruß Uwe

THE
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Re: RWA Auslösestellen

Beitragvon THE » Fr 28.01.2022 7:53

Funkenfinger hat geschrieben:bemängelt dass diese Einrichtungen auch on laien bedient werden können.


Meine Meinung dazu:
Was ist so schlimm daran, wenn im Brandfall die Anwesenden die RWA selber auslösen, um den verrauchten Treppenraum als Fluchtweg zur eigenständigen Rettung verfügbar zu machen?
Grundsatz im Brandfall ist doch "Menschenrettung (=Gebäuderäumung) geht vor Brandbekämpfung". Und wenn ich im Brandfall erst 10-15min warten muss, damit die Feuerwehr vor Ort ist und dann mit der Personenrettung beginnt, habe ich doch viel wertvolle Zeit verloren, um Anwesenden selbst aus dem Gefahrenbereich zu bringen.

Viele RWA's werden auch durch Rauchwarnmelder automatisch ausgelöst - auch dies erfolgt schon lange vor Eintreffen der Feuerwehr.

Bei uns (nur Bürogebäude, bundesweit) sage ich den Beschäftigten, dass sie im Brandfall -natürlich nur bei Verrauchung der Treppenräume- die Auslöser auch bedienen dürfen.


Die Diskussion gab es übrigens vor 5 Jahren schon mal hier im Forum https://www.brandschutzforum.net//viewtopic.php?f=8&t=3496 :-)
Zuletzt geändert von THE am Fr 28.01.2022 10:55, insgesamt 1-mal geändert.

clammer
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Re: RWA Auslösestellen

Beitragvon clammer » Fr 28.01.2022 9:07

Es ist zu unterscheiden, welche Schutzziele mit einer Entrauchungsanlage erreicht werden können. Diese ergeben sich aus der Baugenehmigung bzw. der Bauordnung.

Soweit die Entrauchung dazu dient "den Feuerwehreinsatz zu unterstützen", ist eine Bedienung durch Laien zwar unerwünscht, aber nicht verhinderbar. Wenn überhaupt, hätte eine solche Forderung im Baugenehmigungsverfahren gestellt werden müssen. Insbesondere dann, wenn die Anlagen der wiederkehrenden Sachverständigen-Prüfung gemäß dem Baurecht unterliegen und/oder bestimmten Technischen Regeln genügen müssen, kann eine Änderung der Ansteuerung/Auslösung dazu führen, dass bei der Sachverständigen-Prüfung die Betriebssicherheit der Anlage versagt wird und/oder die Anlage nicht mehr der Baugenehmigung entspricht. Beides kann ordnungsrechtliche Maßnahmen der Baubehörde nach sich ziehen.

Wenn also die Brandschutzdienststelle einen solchen Umbau wünscht oder gar fordert, sollte dies im Zuge eines Verwaltungsaktes geschehen; sprich die Baubehörde muss einen entsprechenden Umbau anordnen - ob dieser dann wirklich rechtlich Bestand hat, ist zweifelhaft, aber eine ganz andere Frage.

Es ist zu empfehlen, eine solche Änderung auch mit dem (Feuer-)Versicherer (soweit zutreffend) abzustimmen, da das VdS-Regelwerk meistens zu den Vertragsbedingungen der Versicherungen gehört.

Gruß
C. Lammer

Funkenfinger
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Re: RWA Auslösestellen

Beitragvon Funkenfinger » Fr 28.01.2022 9:10

Hallo The,
ich seh das so dass die RWA von der Feuerwehr Kontrolliert geöffnet werden sollte.

Mein Problem ist dass die Auslösestellen nicht von Laien bedienbar sein sollen.

Gruß Uwe

THE
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Re: RWA Auslösestellen

Beitragvon THE » Fr 28.01.2022 14:19

Funkenfinger hat geschrieben:die RWA von der Feuerwehr Kontrolliert geöffnet werden sollte.


In dem Fall würde ich Kontakt mit der örtlich zuständigen Brandschutz-Dienststelle aufnahmen und fragen, ob es von ihnen entsprechende Vorgaben oder Regularien gibt.
Bringt ja nix, wenn man sich eine Lösung überlegt und der Anwender (=Feuerwehr) dann sagt "nö - so will ich das nicht"