Guten Tag die Kollegen,
es wird ganz schön kostenintensiv alle 230V - Multi-(Rauch-)warnmelder in unserem Gewerbebau austauschen zu lassen. Unsere Wartungsfirma meint, diese müssen nach 8 Jahre alle ausgetauscht werden. Ich fand Aussagen dazu von Rauchmelder test.de: "Auch wenn 230V Rauchmelder theoretisch unbegrenzt lange betrieben werden können, steht dem die Tatsache entgegen, dass Rauchmelder i.d.R. nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen, da auch die technischen Komponenten einer Abnutzung unterliegen."
Wo steht etwas verbindliches hinsichtlich des Austauschgebotes für 230 V Multi - Warnmelder bzw. Rauchwarnmelder am Netz?
Vielen Dank !
Gruß H.Becker
230V - Rauchwarnmelder
Re: 230V - Rauchwarnmelder
siehe DIN 14676-1
grob zusammengefasst
- Austausch, wenn Batterie/Akku leer oder defekt sind und nicht ersetzt werden können (dies gilt auch für 230-Rauchwarnmelder!)
- Austausch nach Herstellervorgabe
- Austausch unabhängig von den Herstellervorgaben nach 10 Jahren + 6 Monaten nach Datum der Inbetriebnahme
Anstatt eines Austausches ist alternativ auch eine Werksinstandsetzung (normativ) möglich.
GRuß
C. Lammer
grob zusammengefasst
- Austausch, wenn Batterie/Akku leer oder defekt sind und nicht ersetzt werden können (dies gilt auch für 230-Rauchwarnmelder!)
- Austausch nach Herstellervorgabe
- Austausch unabhängig von den Herstellervorgaben nach 10 Jahren + 6 Monaten nach Datum der Inbetriebnahme
Anstatt eines Austausches ist alternativ auch eine Werksinstandsetzung (normativ) möglich.
GRuß
C. Lammer
Re: 230V - Rauchwarnmelder
Vielen Dank,
mir liegt Ihre angeführte DIN nicht vor. Um so mehr bedanke ich mich über den kurzen Abriss.
Darf ich nochmals fragen, ob DIN 14676-1 für Gewerbebauten gilt?
mir liegt Ihre angeführte DIN nicht vor. Um so mehr bedanke ich mich über den kurzen Abriss.
Darf ich nochmals fragen, ob DIN 14676-1 für Gewerbebauten gilt?
Re: 230V - Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder sind (europäische) Bauprodukte. Der bestimmungsgemäße Einsatz sind "Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Somit sind gewerbliche Nutzungen ausgeschlossen.
Eine Ausnahme wäre eine explizite Forderung im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens (unter bestimmten Voraussetzungen).
Gruß
C. Lammer
Eine Ausnahme wäre eine explizite Forderung im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens (unter bestimmten Voraussetzungen).
Gruß
C. Lammer