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Brandmeldeanlage - Meldung zeitverzögert

Verfasst: Do 22.10.2020 13:09
von neuwoges
Hallo,
vorhanden BMA soll 2 minuten zeitverzögert an die Leitstelle melden
warum: Häufung von Fehlalarmen - FW rückt aus und anderen kann dann nicht geholfen werden......es entstehen unnötig Kosten für den Betreiber
technisch möglich: ja
MV, Gebäudeklasse 4, Büronutzung < 400m², nicht öffentlich
bauordnungsrechtlich möglich?
Was muss ich berücksichtigen? Genehmigung? Brandschutzkonzept ändern notwendig - weil dazu keine Aussage getroffen wurde.

Vielen Dank an die fleißgen

H. Becker

Re: Brandmeldeanlage - Meldung zeitverzögert

Verfasst: So 25.10.2020 13:55
von RKo
Hallo,

sollten hier nicht erstmal die Gründe für die Fehlalarme untersucht bzw. Massnahmen gegen Fehlalarme geprüft/ergriffen werden ?
- Eine verzögerte Weiterleitung, mit klar umrissenen Grenzen - gibt`s z.B. bei der Betriebsart PM.

Gruss, RKo

Re: Brandmeldeanlage - Meldung zeitverzögert

Verfasst: Do 05.11.2020 12:14
von Laschinsky
Hallo,
eine BMA soll grundsätzlich verzögerungsfrei melden (Normalfall). Eine Verzögerung der Alarmweiterleitung ist nur im Ausnahmefall zulässig, wenn die Bauaufsichtsbehörde (für BMA aus Brandschutzkonzept bzw. Baugenehmigung) und/oder der Sachversicherer (für BMA, die bei Vertragsabschluss vorhanden war bzw. in die Risikobewertung aufgenommen wurde) zugestimmt haben. Ohne Zustimmung verstösst das Gebäude gegen die Baugenehmigung und verliert ggf. den Bestandsschutz und/oder es besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz.

Eine Verzögerung ist nach Versicherungsrecht i.d.R. für max. 180 sec. zulässig und nur dann sinnvoll, wenn innerhalb dieser Zeit eine berechtigte Brandmeldung zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Ansonsten führt die Alarmweiterleitung nach Ablauf der Verzögerungszeit dennoch regelmäßig zu einer Fehlalarmierung, aber im echten Brandfall zu einer unnötigen Verzögerung.