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Hochhaus im Bestand - Alarmierung

Verfasst: Di 04.08.2020 12:31
von neuwoges
Wohn-Hochhaus DDR: ohne Alarmanlage
Freiwillig durch den Eigentümer: Nachgerüstet wurde zusätzlich zu Rauchmeldern in den Wohneinheiten eine Alarmierung per Handauslösung im Flurbereich, welche durch Menschen ausgelöst werden kann. Schutzziel ist, dass andere Bewohner in öffentlich zugänglichen Bereichen bei einem Brand alarmiert werden. Keine Aufschaltung auf die FW. Alarmierung wird 10 min nach Auslösung automatisch beendet.
Gefährdungsbeurteilung nicht vorhanden soll aber erstellt werden bzw. ein Alarmierungskonzept.

Frage:
Gibt es eine Forderung, dass die automatische Abschaltung in diesem Falle verbietet?

Freundliche Grüße aus dem tiefsten Osten der Republik: Heike

Re: Hochhaus im Bestand - Alarmierung

Verfasst: Di 18.08.2020 11:22
von THE
das scheint dann eine Hausalarmanlage Typ A zu sein, und dafür gibt es eine (rechtlich unverbindliche) Richtlinie vom BHE:
https://www.bhe.de/_Resources/Persisten ... 281%29.pdf

Re: Hochhaus im Bestand - Alarmierung

Verfasst: Do 20.08.2020 13:46
von clammer
Leider haben Sie kein Bundesland angegeben.

In den meisten Ländern gibt es Prüfverordnungen; und damit wäre die Alarmierungsanlage prüfpflichtig.

Hier haben wir es mit einem typischen Beispiel zu tun, wo der Eigentümer "etwas Gutes" tun wollte, aber am Ende dafür "bestraft" wird.

Gruß
C. Lammer

Re: Hochhaus im Bestand - Alarmierung

Verfasst: So 23.08.2020 11:58
von RKo
Moin,

in der angeführten BHE-Richtlinie unter Anwendungsbereich finde ich etwas von bauaufsichtlich oder von anderen Genehmigungsstellen gefordert...
Nach der eingangs gestellten Frage verstehe ich das so, dass hier etwas zusätzlich, ohne Forderung, eingerüstet wurde (inwiefern ggfs. Versicherungsrelevant ?) - darf natürlich nicht kontraproduktiv zu den baurechtlich/bauaufsichtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen sein...
Wenn es keinerlei Forderungen dazu gibt, inwiefern greift denn dann die Prüfverordnung ?(falls im Bundesland vorhanden ?)

Gruß aus dem Norden und freue mich auf kontroverse Diskusionen....

Re: Hochhaus im Bestand - Alarmierung

Verfasst: Mo 24.08.2020 12:59
von neuwoges
Bundesland: Mecklenburg Vorpommern

Die Alarmanlage wurde eingebaut, weil sonst keine Möglichkeit der technischen Alarmierung vorhanden war. Viel später erst wurden die Melder in den Wohnungen gefordert und auch ausgerüstet.
Die 10 minütige Alarmzeit resultiert einfach daraus, weil ein Alarm nicht weitergeleitet wird. Sollte der Alarm fälschlicherweise ausgelöst werden wird es wohl zu einer massiven Beschädigung dieser Anlage kommen (wie bereits erfahren)
Nun fordert weder eine Behörde noch die FW eine Veränderung. Ich würde mich aber ungerne auf rechtlich unvorteilhaften Wege befinden, obwohl ich was gutes wollte: Menschen in öffentlich zugänglichen Wegen im Notfall alarmieren.

Viele Grüße