Handfeuermelder an Notausgängen
Verfasst: Mi 22.01.2020 8:20
Moin zusammen,
wir haben in einem unserer Objekte eine Brandmeldeanlage von 1994 mit 2 Meldelinien und insgesamt 13 Druckknopfmelder und einem Druckschalter für die Sprinkleranlage (sonst keine weiteren Brandmelder).
Nun ist bei einer Prüfung durch den TÜV im September 2019 bemängelt worden, das an einigen Notausgängen keine Handfeuermelder sind. Leider ist eine Erweiterung der Brandmeldeanlage wohl nicht mehr möglich und eine Modernisierung war eigentlich nicht eingeplant.
Nun zu meinen Fragen:
1. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die besagt, dass an jedem Notausgang ein Druckknopf zu hängen hat? (Die DIN 14675 sagt dazu nämlich nix aus)
2. Wenn 1. mit Ja beantwortet wurde, gibt es trotzdem eine Möglichkeit ohne kostspielige Modernisierung der Anlage die Mängel aus dem Protokoll zu beseitigen?
Hoffe ihr konntet mir soweit folgen und könnt mir irgendwie weiterhelfen?
LG Achim
wir haben in einem unserer Objekte eine Brandmeldeanlage von 1994 mit 2 Meldelinien und insgesamt 13 Druckknopfmelder und einem Druckschalter für die Sprinkleranlage (sonst keine weiteren Brandmelder).
Nun ist bei einer Prüfung durch den TÜV im September 2019 bemängelt worden, das an einigen Notausgängen keine Handfeuermelder sind. Leider ist eine Erweiterung der Brandmeldeanlage wohl nicht mehr möglich und eine Modernisierung war eigentlich nicht eingeplant.
Nun zu meinen Fragen:
1. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die besagt, dass an jedem Notausgang ein Druckknopf zu hängen hat? (Die DIN 14675 sagt dazu nämlich nix aus)
2. Wenn 1. mit Ja beantwortet wurde, gibt es trotzdem eine Möglichkeit ohne kostspielige Modernisierung der Anlage die Mängel aus dem Protokoll zu beseitigen?

Hoffe ihr konntet mir soweit folgen und könnt mir irgendwie weiterhelfen?
LG Achim