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DGUV Information 205-034 Einsatz von CO2-Feuerlöschern ...

Verfasst: Mi 30.10.2019 11:22
von THE
Hallo,

im Oktober 2019 hat die DGUV die neue Information 205-034 "Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen" herausgebracht: https://publikationen.dguv.de/widgets/p ... ticle/3573

Diese ist nun wesentlich ausführlicher als die bisherige Stellungnahme vom Dezember 2017. Außerdem ist sie als Information in der DGUV-Klassifizierung verbindlicher als die Stellungnahme.

Empfohlen ist nun auch die Kennzeichnung zu den Lösch- und Gefährdungsbereichen mit dem Warnzeichen W041 "Warnung vor Erstickungsgefahr" nach DIN EN ISO 7010.
ISO7010 W041.gif
ISO7010 W041.gif (27.06 KiB) 25811 mal betrachtet


Viele Grüße
Thomas

Re: DGUV Information 205-034 Einsatz von CO2-Feuerlöschern ...

Verfasst: Do 28.11.2019 14:34
von Mikez
Ist das ganze Pflicht oder wirklich "nur" eine Empfehlung?

Grüße
Mike

Re: DGUV Information 205-034 Einsatz von CO2-Feuerlöschern ...

Verfasst: Do 28.11.2019 15:50
von B Hujer
Das I im Titel ist eigentlich Erklärung genug.
Trotzdem bin ich bei sowas immer gerne dicht an der Vorlage, da es sich um den Eigenschutz handelt.

Re: DGUV Information 205-034 Einsatz von CO2-Feuerlöschern ...

Verfasst: Do 28.11.2019 15:59
von THE
Mikez hat geschrieben:Ist das ganze Pflicht oder wirklich "nur" eine Empfehlung?


Die DGUV-Regeln und DGUV-Informationen stehen nicht im Rang einer Verordnung, gehören aber zum Stand der Technik. Sie konkretisieren die in den UVVen definierten Schutzziele und geben Hinweise wie sie erreicht werden können. Sie können bei der Gefährdungsbeurteilung (Risikobetrachtung) als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden (Spielraum des Arbeitgebers). [...]
Gemeinsam ist den Regelwerken (auch ASR, TRGS, etc), dass sie rechtlich nicht unmittelbar verbindlich sind, sondern Hinweise für Gestaltungslösungen geben. Die Anwendung der Regeln löst Vermutungswirkung aus.
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallver ... Regelwerke)

Bezüglich der Kennzeichnung der Räume mit dem Warnzeichen W041:
Das Kapitel in der DGUV Info lautet "Vorschlag [...]", im ersten Absatz steht "An allen Zugängen zu den Lösch- und Gefährdungsbereichen sollte das Warnzeichen W041 [...] angebracht sein.„
Ein alter Spruch lautet "Soll ist Muss wenn Kann!" :zwink:

Re: DGUV Information 205-034 Einsatz von CO2-Feuerlöschern ...

Verfasst: Do 05.12.2019 17:05
von Firebird2k
Hallo,

die ersten Fachfirmen greifen das Thema wohl schon auf:

https://www.minimax-mobile.com/kohlendioxid-feuerloescher/

Gruß

Firebird

Re: DGUV Information 205-034 Einsatz von CO2-Feuerlöschern ...

Verfasst: Fr 06.12.2019 9:18
von THE
Firebird2k hat geschrieben:die ersten Fachfirmen greifen das Thema wohl schon auf:


Bisschen spät, nachdem es die DGUV-Stellungnahme zu dem Thema ja schon länger gab ...

Re: DGUV Information 205-034 Einsatz von CO2-Feuerlöschern ...

Verfasst: Fr 06.12.2019 10:25
von Firebird2k
Naja vermutlich bezieht sich das auf die genauere Definition die vor kurzem rauskam, bei den einschlägigen Seiten habe ich jedoch nichts detailierteres als unter dem o.g. Link gefunden, daher bin ich persönlich schon froh wenn es überhaupt jemand ausarbeitet - beruflich bin ich öfters mit dem Thema konfrontiert und muss eine verbindliche Aussage treffen.