Hallo zusammen,
wir haben in unseren Zwischenböden teilweise Rauchwarnmelder, die an die BMZ angeschlossen sind. Die Bodenplatten, unter denen sich die Melder befinden, sind (neutral) markiert, im Eingangsbereich des betreffenden größeren Raumes befindet sich eine Übersichtstafel, auf der die Meldernummer mit der jeweiligen Bodenplatte ersichtlich ist (Koordinatensystem vergleichbar mit Schiffeversenken).
Da es nun bemängelt wurde, meine Frage: Ist es (in Bayern) vorgeschrieben, dass die betreffende Rauchwarnmelder direkt auf der jeweiligen Bodenplatte erkennbar ist?
Besten Dank im Voraus
Thomas
Markierung von Rauchwarnmeldern in Unterböden
Re: Markierung von Rauchwarnmeldern in Unterböden
Hallo Thomas,
normalerweise ist es üblich das die jeweiligen Bodenplatten, unter denen sich der Melder befindet, mit irgendeiner Markierung gekennzeichnet werden. Häufig ist es auch ein einfacher roter Punkt.
Die Forderungen an diese Kennzeichnungen ergeben sich aus den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweils zuständigen Feuerwehr.
Hier kann jede Stadt/Kreis sein "eigenes Süppchen kochen".
Grüße Sascha
normalerweise ist es üblich das die jeweiligen Bodenplatten, unter denen sich der Melder befindet, mit irgendeiner Markierung gekennzeichnet werden. Häufig ist es auch ein einfacher roter Punkt.
Die Forderungen an diese Kennzeichnungen ergeben sich aus den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweils zuständigen Feuerwehr.
Hier kann jede Stadt/Kreis sein "eigenes Süppchen kochen".
Grüße Sascha
Re: Markierung von Rauchwarnmeldern in Unterböden
Phoenix hat geschrieben:Hallo Thomas,
normalerweise ist es üblich das die jeweiligen Bodenplatten, unter denen sich der Melder befindet, mit irgendeiner Markierung gekennzeichnet werden. Häufig ist es auch ein einfacher roter Punkt.
Die Forderungen an diese Kennzeichnungen ergeben sich aus den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweils zuständigen Feuerwehr.
Hier kann jede Stadt/Kreis sein "eigenes Süppchen kochen".
Grüße Sascha
Und eine gute Übersicht über die Vielzahl an TAB wurde -meiner Meinung nach- von der Unternehmensberatung Wenzel erstellt und ist unter
http://www.din-14675.de
abrufbar.
Schön fände ich es, wenn es eine solche Webseite auch für die Regionalen Anforderungen an Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 geben würde, auch wenn diese gerade überarbeitet wird und viele dieser Beiblätter wegfallen sollen.
Grüße aus dem Allgäu
Re: Markierung von Rauchwarnmeldern in Unterböden
Hallo zusammen,
zu Thema Rauchwarnmelder in Unterböden an dieser Stelle eine Frage meinerseits: Woher ergibt sich die Forderung an diese?
Habe zu dem Thema in der Literatur bislang leider nichts finden können.
Wir haben momentan den Fall, dass ein ehemaliger Serverraum, in dem ein doppelter Boden mit Rauchwarnmeldern existiert, künftig als Büro genutzt werden soll. Der doppelte Boden soll im Raum verbleiben. Die Frage wäre nun, ob die RWM im Unterboden weiterhin benötigt werden, oder im Zuge des Umbaus entfernt werden können.
Viele Grüße
Tobi
zu Thema Rauchwarnmelder in Unterböden an dieser Stelle eine Frage meinerseits: Woher ergibt sich die Forderung an diese?
Habe zu dem Thema in der Literatur bislang leider nichts finden können.
Wir haben momentan den Fall, dass ein ehemaliger Serverraum, in dem ein doppelter Boden mit Rauchwarnmeldern existiert, künftig als Büro genutzt werden soll. Der doppelte Boden soll im Raum verbleiben. Die Frage wäre nun, ob die RWM im Unterboden weiterhin benötigt werden, oder im Zuge des Umbaus entfernt werden können.
Viele Grüße
Tobi
Re: Markierung von Rauchwarnmeldern in Unterböden
TobiB hat geschrieben:Hallo zusammen,
zu Thema Rauchwarnmelder in Unterböden an dieser Stelle eine Frage meinerseits: Woher ergibt sich die Forderung an diese?
Habe zu dem Thema in der Literatur bislang leider nichts finden können.
Das ist in den TAB (Technische Anschlussbedingungen) der jeweiligen zuständigen Feuerwehr geregelt. Eine Auswahl von verschiedenen TAB gibt es hier:
https://www.din-14675.de/din14675_tab.htm/
Viele Grüße
Thomas
Re: Markierung von Rauchwarnmeldern in Unterböden
zur Kennzeichnung der Melder siehe DIN 14623 "Orientierungsschilder für automatische Brandmelder "
Gruß
C. Lammer
Gruß
C. Lammer
Re: Markierung von Rauchwarnmeldern in Unterböden
zur Frage nach den Meldern in Doppelböden:
zunächst zu den Begriffen:
Rauchwarnmelder sind keine automatischen Brandmelder einer Brandmeldeanlage; DIN 14676 hat dazu auch keinen Regelungsinhalt. Auch irgendwelche TABs ins hier nicht zielführend.
Bei Brandmeldeanlagen ergibt sich die Notwendigkeit (oder auch nicht) aus DIN VDE 0833-2 und/oder aus der Baugenehmigung.
Gruß
C. Lammer
zunächst zu den Begriffen:
Rauchwarnmelder sind keine automatischen Brandmelder einer Brandmeldeanlage; DIN 14676 hat dazu auch keinen Regelungsinhalt. Auch irgendwelche TABs ins hier nicht zielführend.
Bei Brandmeldeanlagen ergibt sich die Notwendigkeit (oder auch nicht) aus DIN VDE 0833-2 und/oder aus der Baugenehmigung.
Gruß
C. Lammer