BMA, indirekte Ansteuerung von sicherheitsrelev. Anlagen

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Enzo

BMA, indirekte Ansteuerung von sicherheitsrelev. Anlagen

Beitragvon Enzo » So 10.06.2018 21:15

Hallo,

eine BMA kann Anlagen direkt oder auch indirekt ansteuern.
Ein Beispiel für die indirekte Ansteuerung:
Die BMA gibt ein Signal an eine Rechner weiter, der verschiedene Betriebsmittel (Produktionsanlagen) steuern und diese daraufhin in einen sicheren Zustand versetzt.
Meine Frage:
Welche Anforderungen (einzuhaltende Vorschriften) bestehen an Komponenten und Leitungen der indirekten Ansteuerung?

Gruß
Enzo

clammer
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Re: BMA, indirekte Ansteuerung von sicherheitsrelev. Anlagen

Beitragvon clammer » Di 12.06.2018 16:07

Hallo Enzo,

hier gibt es m. E. keine pauschalen Vorschriften, sondern nur die Möglichkeit der Einzelfallbetrachtung.
Für die sicherheitstechnischen Anlagen gilt VDE 0833 in Verbindung mit den Regelungen der angesteuerten Anlagen.

Für Produktionsanlagen dagegen eher Regelungen wie zum Beispiel die für SIL-Klassen.

Gruß
C. Lammer

Enzo

Re: BMA, indirekte Ansteuerung von sicherheitsrelev. Anlagen

Beitragvon Enzo » So 17.06.2018 12:49

Hallo Hr. Lammer,

danke für ihre Antwort.
Bleiben wir erstmal bei der indirekten Ansteuerung einer Gebäude-Lüftungsanlage.
Die Lüftungsanlage soll im Brandfall abgeschaltet werden.
Die Gebäude-BMA übergibt per BMA-Koppler das Signal an den Lüftungsschaltschrank, der die Lüftungsanlagen steuert.
Jetzt gibt es folgende Möglichkeiten:
1.)
Die Software des Lüftungsschaltschrankes verarbeitet das Signal und schaltet die Lüftungsanlage aus.

2.)
Der Lüftungsschaltschrank bekommt das Signal vom Koppler und schaltet (ohne Software) ein Schütz direkt am Lüftermotor.

3.)
Redundante Lösung in dem Möglichkeit 1 und 2 gleichtzeitig eingebaut werden.

Frage:
Welche Lösung ist mindestens umzusetzen, um alles gesetzlichen Vorgaben einzuhalten?
Wie erfolgt der Nachweis, dass diese Abschaltung betriebssicher und wirksam ist?

Gruß
Enzo

clammer
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Re: BMA, indirekte Ansteuerung von sicherheitsrelev. Anlagen

Beitragvon clammer » Mo 18.06.2018 8:31

Hallo Enzo,

spezifische gesetzliche Vorgaben sind mir nicht bekannt. Grundlage bietet allenfalls das Brandschutzkonzept.

Wenn Sie damit nicht weiterkommen, kann ich Ihnen folgendes vorschlagen:
- Sie beauftragen einen Sachverständigen, der Erfahrungen mit Brandfallsteuermatrizen hat.
- Sie beschäftigen sich mit den Reihen VDI 3819 "Brandschutz in der Gebäudetechnik" und VDI 6010 Blatt 2 "Sicherheitstechnische Einrichtungen - Ansteuerung von automatischen Brandschutzeinrichtungen".

Gruß
Lammer

Enzo

Re: BMA, indirekte Ansteuerung von sicherheitsrelev. Anlagen

Beitragvon Enzo » Sa 15.09.2018 13:55

Hallo,

nach dem ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, mein aktueller Wissensstand:

Für einzelne Anlagen gibt es i.d.R. genaue Vorgaben.
Bei anlagenübergeifenden Steuerungen gibt es jedoch kaum Vorschriften mit konkreten Vorgaben.
Das betrifft auch das Thema maximal zulässige Ausfallwahrscheinlichkeiten.

Die Grobmatrix zur Brandfallsteuerung wird durch den Brandschutzkonzeptersteller erstellt.
Da er in Abstimmung mit dem Bauherrn das Sicherheitsniveau (z.B. nur getzlich erforderliche Maßnahmen oder zusätzlicher Sachwertschutz) festlegt, sind die Vorgaben zur maximal zulässigen Ausfallwahrscheinlichkeit vom Brandschutzkonzeptersteller abzufordern.
Meine Erfahrung zeigt, dass sich bisher nur sehr wenige Brandschutzkonzeptersteller mit den Thema Ausfallwahrscheinlichkeit für brandschutzrelevante Installationen hinter dem BMA-Koppler beschäftigt haben.

Gruß
Enzo