Gewährleistung bei Fehlalarmen
Verfasst: Mo 16.02.2015 13:52
Nach einem Melder-Tausch in einem Teilbereich kommt es nun zu wöchentlichen Fehl-Alarmen in einer namhaften Hotelkette - jeder Fehl-Alarm schlägt mit Kosten über rd. 600 € der örtlichen Feuerwehr zubuche.
Die erneuerten Melder lösen keinen Alarm aus - es kommt aus dem übrigen Netz. Daher schlägt die Installationsfirma vor, nun alle Melder im Hause zu tauschen, da ansonsten für diese Fehlalarme keine Gewährleistung gegeben würde....
Gibt es Möglichkeiten, nach der Prüfung der einzelnen Melder auch die Leitungen auf Störgrößen zu untersuchen ?
Inwieweit haftet eine Installationsfirma bei ordnungsgemäß installierten Meldern auch für Ursachen durch das bestehende - nicht ausgetauschte - Leitungsnetz, wenn die Abnahme zu dem Zeitpunkt (natürlich) fehlerfrei war ?
Die erneuerten Melder lösen keinen Alarm aus - es kommt aus dem übrigen Netz. Daher schlägt die Installationsfirma vor, nun alle Melder im Hause zu tauschen, da ansonsten für diese Fehlalarme keine Gewährleistung gegeben würde....
Gibt es Möglichkeiten, nach der Prüfung der einzelnen Melder auch die Leitungen auf Störgrößen zu untersuchen ?
Inwieweit haftet eine Installationsfirma bei ordnungsgemäß installierten Meldern auch für Ursachen durch das bestehende - nicht ausgetauschte - Leitungsnetz, wenn die Abnahme zu dem Zeitpunkt (natürlich) fehlerfrei war ?