Hallo Brandschützer!
Ich hätte eine Frage zur Regelmäßigen Prüfung und Wartung einer Gaslöschanlage.
Wir haben eine Gaslöschanlage im Serverraum installiert, diese ist nicht auf die Brandmeldeanlage und somit auch nicht zur Feuerwehr geschaltet ist.
Eine Wöchentliche Sichtprüfung der Anlage, führen wir als Betreiber regelmäßig durch, und tragen die Ergebnisse auch in ein Prüfbuch ein.
Und nun meine Eigentliche Frage: Wie oft, und vor allem von wem muss die Anlage 1/4 bzw. 1 Jährlich geprüft werden.
Ich habe z.B. gefunden, dass die Löschanlage an sich nach der Richtlinie VdS 2380 Jährlich von einer zugelassenen Firma gewartete werden muss. Jedoch die
Branderkennungs- Steuerungsanlage nach VDE 0833 1/4 Jährlich überprüft werden soll. Ich kann jedoch nicht erkennen, wer diese 1/4 Jährliche Prüfung durchführen darf, kann oder soll.
Ich habe auch schon gehört, dass es einen Unterschied macht, ob die Löschanlage auf die BMA und somit zur Feuerwehr geschaltet ist oder nicht
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir etwas weiter helfen.
Danke
Cromit
Regelmäßige Wartung und Prüfung Gaslöschanlage
Re: Regelmäßige Wartung und Prüfung Gaslöschanlage
siehe VdS 2893 "Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln"
jährliche Wartung => Fachfirma
BMA nach VDE 0833: 1/4-jährlich: Inspektion, jährlich: Wartung
D. h. wenn die Löschanlage auch eine (eigene oder fremde) BMA zur Ansteuerung hat, gilt für die Wartung der BMA die VDE 0833; für den Löschteil gilt aber weiterhin VDE 2893.
Gruß
C. Lammer
jährliche Wartung => Fachfirma
BMA nach VDE 0833: 1/4-jährlich: Inspektion, jährlich: Wartung
D. h. wenn die Löschanlage auch eine (eigene oder fremde) BMA zur Ansteuerung hat, gilt für die Wartung der BMA die VDE 0833; für den Löschteil gilt aber weiterhin VDE 2893.
Gruß
C. Lammer