RWA Industriebau
Verfasst: Do 30.08.2012 20:38
Hallo zusammen,
ich stöbere nun schon seit Tagen durchs Internet und habe noch keine zufriedenstellende Antwort für meine Fragen bekommen.
Es geht hierbei um eine Industriehalle (Bearbeitungsmaschinen) mit einer Grundfläche von 1300m² und einer Höhe von 10m.
Meine Frage bezieht sich auf die Größe und Art der Entrauchungvorkehrungen und nach welcher Richtlinie dies zu erschaffen ist.
Welcher Unterschied besagt die VDS (2098?) und welchen rechtlichen Hintergrund hat diese. Welche Unterschiede gäbe es wenn die Halle als Lagerstätte genutzt wird.
- die Rauchabzugsöffnung wird durch Dachluken sichergestellt. Wie groß muss die Öffnungsfläche im Bezug zur Grundfläche sein?
(habe gelesen dass bei Flächen zwischen 800 und 1600m² automatisch die 1600m² als Berechnungsfläche zählt - stimmt das?)
- Luftzufuhr: bei welchen Bedingungen kann auf eine Luftzufuhr verzichtet werden? Wann muss eine natürliche Luftzufuhr (z.B Hallentore) installiert werden, wie groß muss diese sein (1,5 fache der Luftabfuhr?) und wo muss die angeordnet sein ( auf 1 oder 2 Seiten der Halle)?
- Maschinelle Belüftung. Wann wird eine maschinelle Belüftung zwingend (nur wenn innenliegende Hallenabschnitte vorhanden sind?) und welche Bedingungen muss eine "normale" Lüftungsanlage haben um diese als Entrauchung nutzen zu können?
Oben schon genannt wurde das Thema VDS und Lagerstätte. Neben den technischen Fragen würde mich auch die rechtliche Frage interessieren. Welches Zusammenspiel haben die Baubehörde, die Feuerwehr, die Versicherung, das Brandschutz Gutachten? Was
ist bei einer Nutzungsänderung zu beachten?
Beim letzten Hallenbau gab es da Kompetenzrangeleien. Mich würde mal interessieren wer eigentlich das letzte Wort hat.
Mit Dank und Gruß
Andi
ich stöbere nun schon seit Tagen durchs Internet und habe noch keine zufriedenstellende Antwort für meine Fragen bekommen.
Es geht hierbei um eine Industriehalle (Bearbeitungsmaschinen) mit einer Grundfläche von 1300m² und einer Höhe von 10m.
Meine Frage bezieht sich auf die Größe und Art der Entrauchungvorkehrungen und nach welcher Richtlinie dies zu erschaffen ist.
Welcher Unterschied besagt die VDS (2098?) und welchen rechtlichen Hintergrund hat diese. Welche Unterschiede gäbe es wenn die Halle als Lagerstätte genutzt wird.
- die Rauchabzugsöffnung wird durch Dachluken sichergestellt. Wie groß muss die Öffnungsfläche im Bezug zur Grundfläche sein?
(habe gelesen dass bei Flächen zwischen 800 und 1600m² automatisch die 1600m² als Berechnungsfläche zählt - stimmt das?)
- Luftzufuhr: bei welchen Bedingungen kann auf eine Luftzufuhr verzichtet werden? Wann muss eine natürliche Luftzufuhr (z.B Hallentore) installiert werden, wie groß muss diese sein (1,5 fache der Luftabfuhr?) und wo muss die angeordnet sein ( auf 1 oder 2 Seiten der Halle)?
- Maschinelle Belüftung. Wann wird eine maschinelle Belüftung zwingend (nur wenn innenliegende Hallenabschnitte vorhanden sind?) und welche Bedingungen muss eine "normale" Lüftungsanlage haben um diese als Entrauchung nutzen zu können?
Oben schon genannt wurde das Thema VDS und Lagerstätte. Neben den technischen Fragen würde mich auch die rechtliche Frage interessieren. Welches Zusammenspiel haben die Baubehörde, die Feuerwehr, die Versicherung, das Brandschutz Gutachten? Was
ist bei einer Nutzungsänderung zu beachten?
Beim letzten Hallenbau gab es da Kompetenzrangeleien. Mich würde mal interessieren wer eigentlich das letzte Wort hat.
Mit Dank und Gruß
Andi