Erweiterung BMA

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Fire Safety

Erweiterung BMA

Beitragvon Fire Safety » Do 05.05.2011 22:51

Hallo Kollegen,

habe vollgendes Problem.
In meinem Unternehmen wurde eine Nutzungsänderung für ein Gebäudeteil vorgenommen.
Dieser Teil soll zukünftig als Zentrallager für die Abteilung Instandhaltung / Elektro und evtl
Reinigung sein.

Jetzt ist die Frage:

Ist eine erweiterung einer Brandmeldezentrale gesetzlich erforderlich?
Das heißt gibt es vom Gesetzgeber einen § wo das vorschreibt?

Falls ja bitte den § und das Gesetzbuch nennen.

Danke

clammer
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Re: Erweiterung BMA

Beitragvon clammer » Fr 06.05.2011 8:42

Eine gesetzliche (=Bauordnung) Regelung gibt es pauschal in der Regel nicht; ausgenommen für einige Sonderbaubauten. Die BMA wird in der Regel im Rahmen eines Brandchutzkonzeptes o.ä. im Genehmigungsverfahren gefordert.
Eine Erweiterung der BMA ist aus baurechtlicher Sicht nur dann erforderlich, wenn Sie im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Nutzungsänderung gefordert wird. - Soweit der bauordnungsrechtliche Teil.
Unberüht davon sind die "Auflagen" die sich aus dem Versicherungsveetrag ergeben; hier könnte eine Erweiterung notwendig sein bzw. ohne Erweiterung es zu einer Anpassung der Prämien kommen.
Die für mich entscheidende Frage ist die nach dem Schutzziel der BMA; sollen hier "nur" Bauauflagen erfüllt werden, oder soll auch das betriebliche bzw. betriebswirtschaftliche Risiko reduziert werden? Also die Frage, welche Konsequenz ein Brandereignis für den (wirtschaftlichen) Fortbestand des Betriebes hat.

Gruß
C. L.