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Welche Prüfintervalle für ... ???

Verfasst: Mo 15.11.2010 21:06
von Fire Safety
Hallo Kollegen,

da wir bei uns in der Firma eine Liste mit den Prüfintervallen anlegen möchte wollte ich mal nachfragen
welche Intervalle ich für nachstehende Anlagen oder Systeme habe.

-Feuerlöscher
-RWA
-Brandschutzklappen
-Feuer-/Rauchmelder
-Brandschutztüren / tore
-Brandmeldeanlage

was gibt es noch bzw. was habe ich vergessen.


Danke euch schon mal für eure hilfe.

Gruß

Re: Welche Prüfintervalle für ... ???

Verfasst: Di 16.11.2010 19:24
von Lars Kerkhoff
Grundsätzlich gilt für alle genannten Anlagen eine jährliche Wartung bzw. Überprüfung !

Für Feuerlöscher gilt eine Prüffrist von zwei Jahren !

Viel Erfolg !

Re: Welche Prüfintervalle für ... ???

Verfasst: Mi 17.11.2010 20:46
von Fire Safety
Danke schon mal für die Antwort.

Aber was meinen Sie mit Grundsätzlich? Gibt es Aunahmen?

Re: Welche Prüfintervalle für ... ???

Verfasst: Do 18.11.2010 19:36
von blank
Beispiel RWA:

M-PrüfVO:
-3-jährlich durch Sachverständige

DIN 18 232-2
-jährlich durch Fachfirma
-halbjährlich Sichtkontrolle durch Betreiber

VDE 0833-1
-jährlich

VdS/CEA
-jährlich durch Fachkraft

ABF
-regelmäßig nach allen einzuhaltenden Vorschriften


...hoffe, alle Klarheiten beseitigt zu haben :-)...

Gruß, Tim

Re: Welche Prüfintervalle für ... ???

Verfasst: Sa 20.11.2010 20:52
von Fire Safety
:???: das hast du geschafft.

Naja ich denk mal mit 1 mal jährlich bin ich auf der sicheren Seite.

Re: Welche Prüfintervalle für ... ???

Verfasst: Mo 22.11.2010 20:11
von Linse
blank hat geschrieben:Beispiel RWA:

M-PrüfVO:
-3-jährlich durch Sachverständige

DIN 18 232-2
-jährlich durch Fachfirma
-halbjährlich Sichtkontrolle durch Betreiber

VDE 0833-1
-jährlich

VdS/CEA
-jährlich durch Fachkraft

ABF
-regelmäßig nach allen einzuhaltenden Vorschriften


...hoffe, alle Klarheiten beseitigt zu haben :-)...

Gruß, Tim


Tja, im Grunde genommen heisst das nichts anderes als im dreijaehrigen Intervall. Wenn nicht durch eine gesetzliche Verordnung anderes gesagt ist, haben naemlich VDE, DIN und VdS nicht mehr als empfehlenden Charakter. bzw. die Versicherung wird dann eben sagen, sie haette gern die VdS eingehalten.

Spannend wirds halt dann wieder, wenn in den gesetzlichen Vorschriften was von "anerkannten Regeln der Technik" steht - als solche gelten die DIN-Normen naemlich ueblicherweise.

Re: Welche Prüfintervalle für ... ???

Verfasst: Di 23.11.2010 22:18
von blank
Die M-PrüfV der Bundesländer fordern i.d.R. die dreijährige Sachverständigenprüfung nur für Sonderbauten. Den Staatsanwalt wie auch den Richter interessiert den derzeitigen Stand der Technik. Diesen kann man erlesen in der Bauregelliste und besagt für RWA's DIN EN 12101 bzw. DIN 18232

Fazit RWA: prüfe jährlich, idealerweise eine halbjährliche Sichtkontrolle, wenn laut PrüfV gefordert alle dre Jahre zusätzlich die Prüfung durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen.

Gruß Tim