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Brandmeldekabel! Wann E30 wann nicht???

Verfasst: Mi 14.04.2010 8:58
von sascha112
Hallo zusammen, wir projektieren gerade eine Brandmeldeanlage.

Vom Telefonanschluss bis zur Brandmeldeanlage muss E30-Brandmeldekabel verlegt werden. Wie sieht es mit dem Rest der Anlage aus. Auch oin Bezug auf verschiedene Brandabschnitte! (da vom Bürobereich in die Produktion mit E90 abgeschottet wird/wurde)!

Hat jemand links oder Lektüre zum nachlesen? in der DIN 14675 und 0833 Teil 2 habe ich bis jetzt leider nichts gefunden!

Im Voraus vielen Dank

Gruß Sascha

Re: Brandmeldekabel! Wann E30 wann nicht???

Verfasst: Mi 14.04.2010 21:47
von blank
E30 ist die Bezeichnung eines feuerhemmenden Elektroschotts, also mit 30 Minuten Feuerwiderstand, du meinst (vermute ich) den Funktionserhalt der Leitung selbst. Ersteres sichert die Funktion Raumabschluss von Trennwänden, Brandwänden o.ä., letzteres den Funktionserhalt einer BMA, GMA, RWA, Sicherheitsbeleuchtungsanlage usw., dies sind zwei grundlegend verschiedene Dinge, wodurch aufgrund der Beschaffenheit eines Schotts keine Rückschlüsse auf den Funktionserhalt einer Leitung der Brandmeldeanlage getroffen werden können. Bei Leitungen von Brandmeldeanlagen, die von dieser nicht überwacht werden, ist ein Funktionserhalt von min. 30 Minuten zu gewährleisten. Einzelne Gruppen oder Linien einer BMA müssen als Primärleitungen ausgeführt werden, d.h. sie sind ständig zu überwachen, dies geschieht auf technischem Wege durch die BMA mittels verschiedener Möglichkeiten, z.B. Gleichstromlinientechniken (Stromverstärkungsprinzip, Stromschwächungspr., Umpolung), Frequenzlinient. (Mehrfrequenzlinient., Frequenzimpulst.), Digitale Linient. (Netzlinientechnik, Pulsmeldet.)

Re: Brandmeldekabel! Wann E30 wann nicht???

Verfasst: Do 15.04.2010 12:28
von Laschinsky
Hallo Sascha,

Bei Leitungen von Brandmeldeanlagen, die von dieser nicht überwacht werden, ist ein Funktionserhalt von min. 30 Minuten zu gewährleisten.

Die BMZ ordnet alle Meldungen (Brand oder Störung, z.B. durch Brandbeschädigung) der entsprechenden Melderlinie, d.h. dem überwachten Bereich zu. Wird die Linie im Verlauf des Leitungsweges zur BMZ außerhalb des überwachten Bereiches durch Brand beschädigt, würde die BMZ fälschlich den Überwachungsbereich als Brandort melden. Um dies zu verhindern, muß außerhalb des durch die Linie überwachten Bereiches (mind. in angrenzenden Brandabschnitten) bis zur BMZ die Leitung als E30 ausgeführt werden.

Dabei bitte Einbau- und Montagehinweise der bauaufsichtlichen Zulassung beachten: Montage i.d.R. nicht in Kabelrohren, keine Kombination mit "Nicht-E30-Trassen", zugelassene Befestigungen, Zugentlastung, Unterbrechung des Fortbrandes etc., ansonsten hast Du viel Geld für E30-Kabel investiert, aber keine E30-Leitungsanlage erstellt (erheblicher, d.h. gefährdender Baumangel!). Kurze Informationen dazu hier:
http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/technik/leitungsanlagen-mit-integriertem-funktionserhalt-und-deren-uberwachung/

Besondere Anforderungen an VdS-zugelassene Anlagen! Hier sind die zur Zeit gültigen VdS-Anerkennungen für Produkte, Errichterfirmen und Personen aus dem Bereich Brandschutz gelistet. Außerdem in diesem Verzeichnis: VdS-zertifizierte Fachfirmen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 (einschließlich Planer für Brandmeldeanlagen) sowie VdS-anerkannte Instandhaltungsfirmen für RWA: http://www.vds.de/Brandschutz.73.0.html

Anmerkung:
Bitte keine Verwirrung stiften:
E30 ist die Bezeichnung eines feuerhemmenden Elektroschotts, also mit 30 Minuten Feuerwiderstand, du meinst (vermute ich) den Funktionserhalt der Leitung selbst.

Selbstverständlich ist E30 der Funktionserhalt, d.h. die unterbrechnungsfreie elektrotechnische Funktion in einer Brandsituation für 30 Min.! Kabelschottungen in Brandabschnitten sind S30, S90 etc. mit Zulassung für Kabel. Richtig ist, daß beides nicht miteinander zusammenhängt (unterschiedliche Schutzziele).

Viele Grüße!