Handfeuerlöscher Tiefgarage - Berlin
Verfasst: Do 25.03.2010 12:31
Guten Tag,
in der Tiefgarage unseres Büro- und Geschäftsgebäudes gibt es zwar eine Sprinkleranlage jedoch keine Handfeuerlöscher.
Nun trat die Frage auf ob Handfeuerlöscher bereitgestellt werden müssen.
Eine Garagenverordnung für Berlin gibt es nicht, diese wurde durch die Anlagenprüfverordnung und später durch die Betriebsverordnung abgelöst, in der sich jedoch kein Anzeichen über die Vorhaltung von Handfeuerlöscher innerhalb der (Tief-) Garage findet.
Ein Brandschutzkonzept oder Baugenehmigung liegt mir zur Zeit nicht vor.
nu zu meinen Fragen.
1. Gibt es rechtliche Vorschriften die den konkreten Einsatz von Handfeuerlöschern innerhalb von Tiefgaragen fordert.
2. Macht es Sinn Handfeuerlöscher nachzurüsten oder sollte darauf verzichtet werden.
Ich habe den Selbstschutz der Mieter im Sinn, welche sich durch einen Löschversuch gefährden könnten anstatt sich in Sicherheit zu bringen.
ick danke euch
Grüße Berliner 79
in der Tiefgarage unseres Büro- und Geschäftsgebäudes gibt es zwar eine Sprinkleranlage jedoch keine Handfeuerlöscher.
Nun trat die Frage auf ob Handfeuerlöscher bereitgestellt werden müssen.
Eine Garagenverordnung für Berlin gibt es nicht, diese wurde durch die Anlagenprüfverordnung und später durch die Betriebsverordnung abgelöst, in der sich jedoch kein Anzeichen über die Vorhaltung von Handfeuerlöscher innerhalb der (Tief-) Garage findet.
Ein Brandschutzkonzept oder Baugenehmigung liegt mir zur Zeit nicht vor.
nu zu meinen Fragen.
1. Gibt es rechtliche Vorschriften die den konkreten Einsatz von Handfeuerlöschern innerhalb von Tiefgaragen fordert.
2. Macht es Sinn Handfeuerlöscher nachzurüsten oder sollte darauf verzichtet werden.
Ich habe den Selbstschutz der Mieter im Sinn, welche sich durch einen Löschversuch gefährden könnten anstatt sich in Sicherheit zu bringen.
ick danke euch
Grüße Berliner 79