Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen
Verfasst: Do 25.02.2010 12:48
Hallo,
ich bin zum Thema "Brandschutz" gekommen, wie die Jungfrau zum Kind ;-)
D.h. wenig/keine Vorkenntnisse.
In der Bauvorschrift/Baugenehmigung steht:
Müssen die Fenster sich "nur" öffnen lassen (mechanisch) oder müssen sie bei Rauchentwicklung selbstätig aufgehen (automatisch, d.h. mehr als nur ein Hebel)?
Ist dementsprechend eine Rauchabzugsanlage notwendig bzw. wie sieht es mit der Wartung aus?
Wartung gemäß DIN 18232 - 2, d.h. jährlich durch Sachkundigen/Fachfirma oder reicht es, wenn man 1/2-jährlich oder jährlich als "Laie" das Fenster öffnet um zu sehen, ob es irgendwo "hängt"?
ich bin zum Thema "Brandschutz" gekommen, wie die Jungfrau zum Kind ;-)
D.h. wenig/keine Vorkenntnisse.
In der Bauvorschrift/Baugenehmigung steht:
Für alle Räume sind Fenster als Rauchabzugsöffnungen von mind. 1% der jeweiligen Raumgrundfläche vorzusehen. Fenster müssen sich leicht und ohne Hilfsmittel öffnen lassen.
Müssen die Fenster sich "nur" öffnen lassen (mechanisch) oder müssen sie bei Rauchentwicklung selbstätig aufgehen (automatisch, d.h. mehr als nur ein Hebel)?
Ist dementsprechend eine Rauchabzugsanlage notwendig bzw. wie sieht es mit der Wartung aus?
Wartung gemäß DIN 18232 - 2, d.h. jährlich durch Sachkundigen/Fachfirma oder reicht es, wenn man 1/2-jährlich oder jährlich als "Laie" das Fenster öffnet um zu sehen, ob es irgendwo "hängt"?