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Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen

Verfasst: Do 25.02.2010 12:48
von fronti
Hallo,

ich bin zum Thema "Brandschutz" gekommen, wie die Jungfrau zum Kind ;-)
D.h. wenig/keine Vorkenntnisse.

In der Bauvorschrift/Baugenehmigung steht:
Für alle Räume sind Fenster als Rauchabzugsöffnungen von mind. 1% der jeweiligen Raumgrundfläche vorzusehen. Fenster müssen sich leicht und ohne Hilfsmittel öffnen lassen.


Müssen die Fenster sich "nur" öffnen lassen (mechanisch) oder müssen sie bei Rauchentwicklung selbstätig aufgehen (automatisch, d.h. mehr als nur ein Hebel)?

Ist dementsprechend eine Rauchabzugsanlage notwendig bzw. wie sieht es mit der Wartung aus?
Wartung gemäß DIN 18232 - 2, d.h. jährlich durch Sachkundigen/Fachfirma oder reicht es, wenn man 1/2-jährlich oder jährlich als "Laie" das Fenster öffnet um zu sehen, ob es irgendwo "hängt"?

Re: Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen

Verfasst: Fr 26.02.2010 10:31
von Jörn Klaas
Hallo fronti,

um was für ein Gebäude handelt es sich?

Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas

Re: Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen

Verfasst: Fr 26.02.2010 12:19
von fronti
Industrie- bzw. Versorgungsgebäude mit elektrischen Anlagen.

Fällt zwar unter die Arbeitsstättenverordnung, jedoch kein dauerhafter Aufenthalt von Personen.

Re: Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen

Verfasst: Fr 26.02.2010 13:25
von Jörn Klaas
Zunächst ein kleines Goethe-Zitat: "Wenn man alle Gesetze studieren wollte hätte man keine Zeit mehr, sie zu übertreten." (oder so ähnlich). Seit Goetes Zeiten sind ja noch einige Vorschriften dazu gekommen....

Zum Problem:
Ich weiß nicht genau, ob in ihrem Fall die Industriebaurichtlinie anwendbar ist. Diese fordert einen automatischen auslösenden Rauchabzug in Brandabschnitten ab 1600 m². Diese Vorschrift fordert allerdings auch 2% Rauchabzugsfläche.
Vielleicht weiß ein anderer Forumsteilnehmer mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas

Re: Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen

Verfasst: Fr 26.02.2010 13:30
von Jörn Klaas
Ich glaube, es steht schon in der Genehmigung: "...müssen sich öffnen lassen...", ansonsten müsste es heißen: "...öffnen sich im Brandfall selbsttätig...".
Demnach muß eine Handbetätigung ausreichen.

Re: Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen

Verfasst: Fr 26.02.2010 18:40
von Lars Kerkhoff
Hi,

ich meine auch, das alles in der Genehmigung stehen muß !
Schau doch mal dort nach !

Schöne Grüße

Lars