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Automatische Auslösung RWA

Verfasst: Mo 08.09.2008 12:38
von Schaeffer
Hallo,
trotz intensiver Suche finde ich nirgendwo die Vorschrift, dass eine Treppenhaus RWA eine automatische Auslösung haben muss. Die Betreiber verschiedener Objekte möchten aber - wie immer - alles schriftlich und gesetzteskonform haben. Wer kann denn da mal einen Tipp geben?

Nach meiner Info wird von automatischer Auslösung auch in der DIN 18232 nicht "geschwätzt". :???:

Gruss: Peter

Verfasst: Mo 08.09.2008 14:20
von Grisu-RWA
Die automatische Auslösung ist eine Eigenüberwachung der RWA.
Wenn eine automatische Auslösung vorhanden ist müssen die Leitungen nicht in Funktionserhalt gelegt werden.
Ergo: Rauchmelder ist viel gfünstiger als Verlegung in Funktionserhalt.

Diese Lösung steht aber auch in vielen Richtlinien

Gruß

Verfasst: Di 09.09.2008 0:53
von cgraf
Grisu-RWA hat geschrieben:Die automatische Auslösung ist eine Eigenüberwachung der RWA.
Wenn eine automatische Auslösung vorhanden ist müssen die Leitungen nicht in Funktionserhalt gelegt werden.

Das mag in Bielefeld so richtig sein.
In Bayern gilt die LAR. Hier wird unter 5.3.1 ausdrücklich und ausnahmslos Funktionserhalt verlangt.
Eine Abweichung erkenne ich lediglich bei den natürlichen Rauchabzugsanlagen.

Oder habe ich da etwas missverstanden?

Nicht in DIN

Verfasst: Do 22.01.2009 17:40
von Alwine Hartwig VdS
Eine Forderung nach automatischer Auslösung für Treppenraumentrauchungsanlagen findet sich nur in der VdS 2221 (Planung und Einbau von Entrauchungsanlagen in Treppenräumen). In den LBOen findet man diese Forderung meines Wissens nicht. Die DIN 18232-2 gilt nicht für Treppenhäuser.

Beste Grüße
Alwine Hartwig, VdS

Verfasst: Do 05.02.2009 10:16
von ibkoeppen
Hallo Cgraf,

schauen Sie doch noch mal in die in BY gültige M-LAR, in Punkt 5.3.1 ist der Ausnahmetatbestand genannt, wann die "RWA" (natürlich wirkende Rauchableitungseinrichtung) keinen Funktionserhalt braucht, nämlich bei automatischer Auslösung.

mfG
M. Koeppen

Verfasst: Do 05.02.2009 23:09
von cgraf
OK, nach 5.3.2 e) akzeptiert.
Aber dann mit Überwachung der gesamten Leitungsanlage durch automatische Rauchmelder.

Verfasst: Fr 06.02.2009 22:32
von Torsten
Gelegentlich wird eine automatische Auslösung der RWA auch direkt in den Auflagen einer Baugenehmigung gefordert.

Verfasst: Sa 18.04.2009 0:53
von Stefan H.
Hallo allerseits,

das mit dem Rauchmelder, der den Funktionserhalt erspart, gilt leider nicht, weil eine Vorrichtung zur Rauchableitung (oder eine Rauchableitungsöffnung) im Treppenraum keine Rauchabzugsanlage ist. Und Funktionserhalt wird eben nur für Rauchabzugsanlagen gefordert.

Dort wo keine Rauchabzugsanlage eingebaut wird, wird weder automatische Auslösung noch Funktionserhalt gefordert. Manuelle Auslösung nach LBO reicht in der Regel aus. Zusätzliche Anforderungen wie z.B. in der Versammlungsstättenverordnung, wonach in allen Geschossen Bedienstellen vorzusehen sind, bleiben natürlich unberührt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das aktuelle Grundsatzpapier der Argebau verweisen. Dort wird auch erklärt, warum das so ist.

In der Baugenehmigung können natürlich immer zusätzliche Anforderungen stehen.


MfG
SH

Verfasst: Do 23.04.2009 15:50
von ibkoeppen
Soso -

die MLAR fordert aber Funktionserhalt bei, so wörtlich:
"natürlichen Rauchabzugsanlagen (Rauchableitung durch thermischen Auftrieb);..."

Funktioniert eine Treppenraum-Rauchableitung duch thermischen Auftrieb?
Irgendwo schon auch... (wenn auch nicht so richtig).

Verflixt, ein schwammiges Thema das, und im Zweifel gelten immer die schärferen Forderungen, wer will da mit TÜV oder Bauaufsicht ewig diskutieren. Rauchmelderauslösung ran, Funktionserhalt weg.


M. Koeppen

Verfasst: Do 23.04.2009 23:03
von Stefan H.
Hallo ibkoeppen,

bitte sehen Sie nochmal genau in Ihrer LBO bzw MBO nach. Da ist definitiv nicht von Rauchabzugsanlagen die Rede sondern nur von "Rauchableitungsöffnungen" bzw. "Vorrichtungen zur Rauchableitung". Eine Rauchabzugsanlage, die durch thermischen Auftrieb funktioniert ist eine Rauchabzugsanlage nach DIN 18232-2.

Funktionserhalt wird immer nur gebraucht wenn das Wort Rauchabzugsanlage genannt wird. Also z.B.
- im Industriebau bei Räumen mit mehr als 1600 m² und
- in Versammlungsräumen >1000m² und
- in mehrgeschossigen Hallen in Schulen.

Im Treppenraum ist nie eine Rauchabzugsanlage. Dort kann übrigens kein anständiger thermischer Auftrieb entstehen, weil im Treppenraum nicht genug Brandlast ist. Wenn nach MBO alle Türen selbstschließend sind, kommt auch keine Hitze aus den Nutzungseinheiten in den Treppenraum. Außerdem reicht meistens nicht die Zuluft.


Also: immer nach dem Wort "Anlage" suchen. ;-)

Viele Grüße

SH