Anzahl Feuerlöscher Büro Verwaltung
Verfasst: Mi 09.07.2008 16:56
Hallo zusammen!
Bezüglich BGR 133 Tabelle 3 meine Fragen:
Bei der Frage nach der Anzahl der notwendigen Löscheinheiten (letztlich daraus ermittelt der Feuerlöscher) für ein Gebäude in denen sich nur Büros befinden kam bei uns die Frage auf:
Wie ist sowas einzuteilen - Als "geringe Brandgefahr" nach Spalte 1 - nämlich als "Verwaltungsgebäude" oder
als "mittlere Brandgefahr" nach Spalte 2, nämlich "Bürobereiche mit Aktenlagerung" ??
Wie ist der Begriff "Aktenlagerung" zu verstehen? Als Lagerung, an die man vielleicht mal in 20 Jahren dran muss oder wenn in den Büros Schränke mit Akten stehen??
Ich würde mich sehr freuen dazu mal Ihre reichhaltigen Meinungen zu lesen! Danke schon mal!
Bezüglich BGR 133 Tabelle 3 meine Fragen:
Bei der Frage nach der Anzahl der notwendigen Löscheinheiten (letztlich daraus ermittelt der Feuerlöscher) für ein Gebäude in denen sich nur Büros befinden kam bei uns die Frage auf:
Wie ist sowas einzuteilen - Als "geringe Brandgefahr" nach Spalte 1 - nämlich als "Verwaltungsgebäude" oder
als "mittlere Brandgefahr" nach Spalte 2, nämlich "Bürobereiche mit Aktenlagerung" ??
Wie ist der Begriff "Aktenlagerung" zu verstehen? Als Lagerung, an die man vielleicht mal in 20 Jahren dran muss oder wenn in den Büros Schränke mit Akten stehen??
Ich würde mich sehr freuen dazu mal Ihre reichhaltigen Meinungen zu lesen! Danke schon mal!