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Feuerlöscher

Verfasst: Mo 11.02.2008 15:47
von BSB Grüni
Hallo Forum,

eine Lagerhalle mit 4000 m2 Grundfläche ist mit einer Sprinkleranlage
ausgerüstet, aber es ist nicht ein einziger Feuerlöscher vorhanden

nun meine Frage

kann ich bei der Berechnung der Feuerlöscher LE abziehen
ähnlich wie bei den Wandhydranten.


grüße
Grüni

Verfasst: Sa 16.02.2008 3:08
von Huter
Hallo,

die Antwort findest du in der BGR 133, Abschnitt 4.5.7.

4.5.7 Bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern können
andere geeignete Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Wandhydranten, berücksich-
tigt werden. Davon ausgenommen sind ortsfeste Löschanlagen.


Gruß Stefan

Verfasst: So 17.02.2008 0:10
von chrissy2201
Hallo,

klare Aussage:

NEIN!!!
Die Sprinkleranlage kann nicht in Minder-LE aufgerechnet werden.

Gruß