Anzahl Löschmittel Lebensmittellager

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
BBS

Anzahl Löschmittel Lebensmittellager

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Hallo,

ich habe als SiFa die sicherheitstechnische Betreuung eines großen Lebensmittellagers übernommen. Das Lager ist in 2 mit einer Brandschutzwand voneinander getrennte Bereiche aufgeteilt (Halle1 10700m², Halle2 12200m²). Um die Anzahl der notwendigen Löschmittel zu ermitteln, bin ich von einer mittleren Brandgefährung ausgegangen, wobei man sagen muss, dass das Lager modern ausgestattet ist (Brandmeldeanlage mit Rauchmeldern, Sprinkleranlage, Brandschutztore...). Die Brandmeldeanlage ist direkt mit der Feuerwehr verbunden. In den Hallen sind einige Feuerlöscher (6kg und
12kg) und Wandhydranten vorhanden. Ingesamt sind in Halle1 138LE und in Halle2 192LE vorhanden. Ich habe nach BGR 133 einen Bedarf bei geringer Brandgefährdung von 268LE für Halle1 und 304LE für Halle2 ermittelt. Bei mittlerer Gefährdung sind 465LE bzw. 592LE erforderlich. Wenn ich dem Kunden erzähle, dass er noch 20 (12kg) Feuerlöscher bei geringer Brandgefährdung bzw. 60 Feuerlöscher bei mittlerer Gefährdung braucht, mache ich mich unbeliebt. Von welcher Brandgefährdung ist auszugehen?

Sind wirklich so viele Feuerlöscher notwendig oder mache ich einen Denkfehler?

Grüße, Jürgen

Gesendet von Jürgen Otto 02.01.2002 15:03:40

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Hallo,

ich befürchte, dass sich jede FaSi eher früher als später bei seinem Kunden oder Arbeitgeber "unbeliebt" macht (wie jeder, der mit Sicherheit zu tun hat - auch Brandschutzbeauftragte). Sicherheitsarbeit ist nun mal ein "Knochenjob".

Dass es die BGR mit den Feuerlöschern übertreibt ist ein offenes Geheimnis und wurde in diesem Forum glaube ich auch schon mal diskutiert. Hier hilft nur eine gesunde Argumentation. Dieses könnte in diesem Fall die Sprinkleranlage (geringe Wahrscheinlichkeit der Brandausbreitung), aber nicht die BMA oder etwas anderes sein (die Verhindern ja nicht die Brandentstehung oder -ausbreitung).

Ansonsten können - wie in der BGR angegeben - die Wandhydranten angerechnet werden; je Stück 18 LE, max. 1/3 der erforderlichen Löschmitteleinheiten.

Man darf auch nicht vergessen: Die Hallen sind schon mächtig groß und wären mit der M IndBauR nach heutigem Stand mit der angegebenen Nutzung nur schwer zu einer Genehmigung zu führen...auch mit BMA und Sprinklerung!

Gruß
A. Vonhof
Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik

Gesendet von Alexander Vonhof 02.01.2002 17:36:18

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

die Hydranten habe ich bei meiner Berechnung schon mit je 18LE berücksichtigt! Trotzdem komme ich auf "nur" 138LE bzw. 192LE, was mir persönlich übrigens völlig ausreichen würde. Die Frage ist halt nur, was die Feuerversicherung oder die Berufsgenossenschaft nach einem Brandfall dazu sagen würde.
Aber was ich nicht verstehe: Das Gebäude ist erst ein paar Jahre alt, sehr modern und sicherheitstechnisch vorbildich ausgestattet. Wieso wurden bei Planung oder Bau nur "so wenige" Löschmittel berechnet bzw. wieso wurde bei der Abnahme nichts bemängelt?

Gesendet von Jürgen Otto 02.01.2002 18:32:57

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Na ja, ob die LE tatsächlich berechnet wurden ist die eine Frage. Oft ist es so, dass die Feuerlöscher "nur" in die Kästen für die Wandhydranten gehangen werden. Dann ist die Anzahl der Feuerlöscher aber erfahrungsgemäß zu gering. Es müssen i. d. R. weitere Feuerlöscher, die also "solo" hängen, vorhanden sein.

Bei der Abnahme ist es ferner so, dass der Prüfer bei der Abnahme nicht jeden Löscher einzeln nachhält (ist ja nur `ne stichprobenhafte Kontrolle von ihm). In der Regel wird für Feuerlöscher und Wandhydranten eine Fachunternehmerbescheinigung verlangt, und die Unternehmer bestätigen für
gewöhnlich so ziemlich alles... Man muss solche Bescheinigungen immer sehr genau hinterfragen, wenn man es genau wissen will.

Gruß
A. Vonhof

Gesendet von Alexander Vonhof 03.01.2002 08:35:13

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Das heißt, um auf der sicheren Seite zu sein, muss ich von einer mittleren Brandgefährdung ausgehen und dem Unternehmer sagen, dass er noch 60!! (12kg) Feuerlöscher braucht. Oder kann mir jemand (z.B. Berufsgenossenschaft oder Feuerwehr) bescheinigen, dass eine geringe Brandgefährdung vorliegt? Die Feuerwehr macht regelmäßig Rundgänge im Lager und hat die zu wenigen Löschmittel noch nie bemängelt.

Es sind übrigens noch andere Betriebsteile vorhanden (Werkstatt, Techniktrakt, Abstell- und Batterieladehalle für Gabelstapler....) und dort ist teilweise nur je 1 CO2- Löscher bereitgestellt!

Jürgen

Gesendet von Jürgen Otto 03.01.2002 10:02:40

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Nö, Sie müssen das Lager nicht zwingend in eine mittlere Brandgefährdung einstufen, da die BGR ja (auch) von der Brandausbreitung ausgeht. Und eine Sprinkleranlage behindert nun mal definitionsgemäß die Brandausbreitung (sie bekämpft ja den Brand), wenn die Anlage ausreichend dimensioniert ist und fachgerecht errichtet wurde.

Letztendlich aber ist die Bemessung objektabhängig und wird vermutlich bei Ihnen alleine "hängen bleiben". Das betrifft auch die genannten Nebenräume. Entscheidend ist dabei auch, ob und was in der Baugenehmigung und ggf. im Brandschutzkonzept zum Objekt steht.

Ansonsten können oder wollen sich die Genehmigungsbehörden, die Feuerwehr und die BG vermutlich nicht äußern. Und die Verantwortung für einen ausreichenden Gefahrenschutz trägt ja letztendlich auch der Unternehmer. Auch Sie können dem Betreiber ja nur geeignete Vorschläge unterbreiten...ob
er dann zusätzliche Feuerlöscher kauft bleibt ihm überlassen.

Gruß
A. Vonhof

Gesendet von Alexander Vonhof 03.01.2002 11:26:56

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Hmm: Die BGR 133 hat praktische und ausgesprochen ungünstige Seiten. Wahrscheinlich stimmen mit Ausnahme der Hersteller von Handfeueröschern die meisten darin überein, dass die Anzahl der Löscheinheiten zu hoch ist.

Jedoch sollte man nicht damit anfangen, den Text zu "interpretieren". Ihr Lager ist von der BGR (eindeutig) als mittlere Gefährdung eingestuft. Ortsfeste Brandbekämfungsanlagen, Ihr Sprinkler, darf nicht berücksichtigt werden.

Sie können sich also eher entscheiden, ob Sie die Regel anwenden oder nicht. Letzteres heißt Sie müssen das gleiche Schutzziel mit anderen Mitteln erreichen können. Sie oder Ihr Chef muss diese Entscheidung dann auch verantworten können. Nach der Größe Ihres Lagers müsste es eigentlich ein Brandschutzkonzept und/oder Auflagen der Genehmigungsbehörde geben. Schauen Sie doch mal rein,
was da steht. Vielleicht haben Sie und Ihr Chef gar keine Wahlmöglichkeiten mehr.

Ich glaube, die BGN wollte keine Regel schaffen, die man noch lange interpretieren muss oder darf, also etwas wozu man Jura oder Theologie studiert haben muss. Demzufolge dürfte sie von ihren schlimmsten Vorstellungen darüber ausgegangen sein, was in ihren Mitgliedsbetrieben so
abläuft. Eigentlich habe ich dafür Verständnis. In den 70gern ist man nicht davon ausgegangen, dass die Anwender fundierte Kenntnisse im Brandschutz besitzen.

Wenn Sie sich entscheiden können, die Regel so nicht anzuwenden, könnten Sie sich Gedanken über die Erreichbarkeit eines einzelnen Löschgerätes machen. Die BGR setz hier auf Masse und Gießkanne - zwangsläufig: sonst müsstesie ja die Besonderheiten in jedem Betrieb regeln können. Machen Sie ihr eigenes Konzept für Ihren speziellen Betrieb. Begründen Sie das, schreiben Sie es auf und laden Sie den technischen Aufsichtsbeamten Ihrer BG ein. Sie schauen sich mit ihm die Halle an und drücken ihm das Papier in die Hand und bitten ihn um seine Meinung. Verdammt er es - schriftlich - gehen Sie zu ihrem Chef, nennen den Mann einen sturen Bürokraten und verlangen 60 Feuerlöscher. Verdammt er es nicht, schreiben Sie eine Aktennotiz mit Kopie an den Chef und verfahren ab dann nach ihrem Konzept. Die Kopie ist dafür, falls der Staatsanwalt mal fragt, auch dafür. Dann haben Sie, meiner Meinung nach, das Beste gegeben und die Kompetenteste Beratung gehabt und Ihr Chef durch Sie.

Gesendet von Gernot Mauser 10.01.2002 19:37:53