Schaumlöschanlage in einem Bürogebäude

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Linki

Schaumlöschanlage in einem Bürogebäude

Beitragvon Linki » Mi 14.11.2007 1:36

Hallo!
In einem Bürogebäude in Hessen sind Wandhydranten installiert.
Diese werden alle über Steigleitungen Nass/Trocken mit Löschwasser versorgt.
Nun ist in der Tiefgarage ein Schaumhydrant mit folgendem Zubehör montiert und auch an die Nass-/Trockensteigleitung angeschlossen:
B-Hohlstrahlrohr mit Schaumaufsatz
B-Synthetikschlauch 15m
B-Schaumzumischer
20ltr Schaumkanister
das Schlauchanschlussventil ist als 3" Schrägsitzventil ausgeführt.
Meiner Meinung nach ist dieser Hydrant absolut nicht für Laien gedacht sondern sollte ausschließlich von der Feuerwehr oder unterwiesenem und geübten Personal benutzt werden.
Welcher rechtlichen Grundlage / DIN ist oder kann dieser Hydrant unterliegen?
Nach welcher Norm kann dieser Hydrant geprüft werden?
Er entspricht absolut dem Brandschutzkonzept im Bauschein für dieses Gebäude.
Wer kann mir weiterhelfen.

Sugus

Re: Schaumlöschanlage in einem Bürogebäude

Beitragvon Sugus » Mi 14.11.2007 2:51

Linki hat geschrieben:Hallo!
Nach welcher Norm kann dieser Hydrant geprüft werden?


GMV 13,2!

Analog zu den Anforderungen an Wandhydranten würde ich sagen Wasserabgabe mit 3 bar über geforderten Zeitraum. Als Mindestanforderung zur Einsetzbarkeit durch Laien.

Für den Effektiven Einsatz eines Hohlstrahlrohres werden 6-8 bar am Strahlrohr benötigt. Für einen effektiven Schaumangriff 8-10 bar an gleicher Stelle.

Ist der Zumischer (Z4 ?) ständig in die Leitung eingebaut oder kann er "bei Bedarf" zwischengeschaltet werden?

Falls ständig eingebaut mit Feuerwehrverschluss versehen. Ein Einsatz durch Laien führt hier nicht nur zu keinem Erfolg, sondern zu einer Gefährdung der Helfer (weil kein Schaummittel angesaugt wird wenn ich den Aufbau richtig verstanden habe).

Gibt es für diese Löschanlage eine spezielle Druckerhöhungspumpe?

Falls nicht, bitte mit der zuständigen Feuerwehr zusammen mal einen Praxisversuch durchführen.

Soweit meine Gedanken dazu.

Grüße aus Baden

Marcus Michel

Linki

Beitragvon Linki » Mi 14.11.2007 21:36

GMV 13,2 ??

Gruß Linki

Sugus

Beitragvon Sugus » Do 15.11.2007 5:11

Linki hat geschrieben:GMV 13,2 ??

Gruß Linki


Gesunder Menschenverstand

:cool:

Gruß Marcus

Logiker

Beitragvon Logiker » Do 15.11.2007 21:18

Hallo,

ich könnte mir vorstellen (das heißt nicht, dass ich es gut finde) vorstellen, dass dieser Hydrant bspw. für einen Heizöllagerraum / Dieseltank Ersatzstromaggregat vorgehalten werden soll.

Ich könnte mir ferner vorstellen, dass da was bei der DIN 14493 zu finden ist.

Siehe auch VdS2000 5.3.2:
Sind Wandhydranten auch zum Schutz bei Flüssigkeitsbränden,
Brandklasse B, vorzusehen, so sind Schaum-Wasser-Hydranten einzusetzen.

Siehe auch VdS2108 VdS-Richtlinien für
Schaumlöschanlagen

Viel Erfolg