Dimensionierung von Sprinkleranlagen

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
AoLiFu

Dimensionierung von Sprinkleranlagen

Beitragvon AoLiFu » Fr 05.10.2007 13:35

Liebe Forenmitglieder,

1) Gibt es eine allgemein gültige Formel zur Berechnung der Behälter (Zwischenbehälter, Druckluftwasserbehälter, Hochbehälter)evtl. über die Anzahl der maximalen Sprinklerzahl der jeweiligen Brandgefahrenklassen?
2) Ist der Hochbehälter zwingend erforderlich?
3) Welche Zufuhr der Behälter muss vom öffentlichen Versorgungsnetz gepeist werden und in welcher Zeitspanne muss dies geschehen?
4) Für Industriebauten wird u.a. ein Löschwasserbedarf von min 96m3/h bei Flächen bis zu 2500m2 vorgeschrieben(IndBauRl). Ist das auch als allgemeiner Bedarf für Sprinkler anzusehen?

Ich habe zwar schon die VdS CEA und sonstige Regularien ab und auf gelesn aber schaffe es nicht wirklich meine Fragen zufriedenstellend zu beantworten.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Oliver Rusch

Logiker

Beitragvon Logiker » So 07.10.2007 22:45

Sehr geehrter Herr Rusch,

wenn Sie über die VdS CEA 4001 tatsächlich verfügen, sollten alle diesbezüglichen Fragen geklärt sein.

Eine allgemein gültige Formel, die alles auf einmal erschlägt, gibt es nicht.

Im Allgemeinen braucht man nicht zwingend einen Hochbehälter. Es geht eben darum, das genügend Wasser für die Sprinkleranlage bei dem erforderlichen Fließdruck nachfließen kann.
Ein Hochbehälter kann hier ein Argument sein, jedoch kann Ihnen das WVU ggf. auch bei anderen Voraussetzungen eine Zusage für die Versorgung der Sprinkleranlage erteilen.
Sie könnten ja auch eine ein- bzw. mehrfache vollbevorratung anstreben, dann wären Sie - bezüglich der Wasserversorgung der Sprinkleranlage - außen vor.

Das Wasser für die Sprinkleranlage, die Wandhydranten und evtl. andere nicht absperrbare Wasserverbraucher (ggf. eine Trinkwasszisterne mit gebrochenem Schwimmerventil) sind dem Löschwasserbedarf hinzuzurechnen.

Schauen Sie jedoch diesbezüglich nicht nur in die M IndrBAuRL sondern auch in die entsprechenden DVWG-Blätter, die je nach örtlichem kontext deutlich höhereren Wasserbedarf für längere zeiten vorschreiben können.

Wenden Sie sich doch bei Fragen vertrauensvoll an einen Errichter von Löschanlagen oder einen Prüfsachverständigen für Sprinkleranlagen (der in der Regel jedoch nicht planend tätig wird).