Der Brandschutzbeauftragte hat für ein öffentliches Gebäude, das nicht als Versammlungsstätte eingestuft wurde,eine Sicherheitsbeleuchtung und eine Sicherheitsstromversorgung nach DIN VDE 0108 gefordert. Frage: Besteht diese Forderung zu Recht ?
Frage: Bedarf die Sicherheitsbeleuchtung innerhalb einer Versammlungsstätte der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde ? Rechtsgrundlagen: Landesbauordnung und Versammlungsstättenverordnung
Rheinland-Pfalz
Gesendet von Joachim Ritter 07.03.2002 08:46:30
Sicherheitsbeleuchtung
Zuerst ist zu klären ist das Gebäude ein Hochhaus. Wenn ja ist die Forderung eindeutig. Wenn nein muß geklärt werden ob >5 Geschosse, dann z.B.: Gemäß den Bauaufsichtlichen Anforderungen an Rettungswege in Gebäuden (Treppenräume und allgemein zugängliche Flure) Rundschreiben des
Ministeriums der Finanzen RLP vom 17. März 1989 (61 - 3 - 459) Ziffer 1.1.2 ist für Gebäude >5 Geschosse eine Ersatzstromversorgung (Sicherheitsbeleuchtung) erforderlich (Siehe hierzu
http://www.fm.rlp.de/index2.htm) Für weitere Fragen auch www.esbs.de Forum
Gesendet von Jörg Schmidt 08.03.2002 08:47:46
Ministeriums der Finanzen RLP vom 17. März 1989 (61 - 3 - 459) Ziffer 1.1.2 ist für Gebäude >5 Geschosse eine Ersatzstromversorgung (Sicherheitsbeleuchtung) erforderlich (Siehe hierzu
http://www.fm.rlp.de/index2.htm) Für weitere Fragen auch www.esbs.de Forum
Gesendet von Jörg Schmidt 08.03.2002 08:47:46