Wartungsverpflichtung einer Explosionsunterdrückungsanlage

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Kai Lehmann

Wartungsverpflichtung einer Explosionsunterdrückungsanlage

Beitragvon Kai Lehmann » Mi 19.09.2007 16:17

Guten Tag!
Wo steht geschrieben, (VdS Vorschrift,etc....) das eine Explosionsunterdrückungsanlage mind. 1x jährlich durch die Herstellerfirma gewartet werden muss?

Im Voraus vielen Dank!

Kai Lehmann

cgraf

Beitragvon cgraf » Do 20.09.2007 0:20

Hierzu kann ich leider nur eine unbefriedigende Antwort liefern.

Die VdS 0195:2005-05
Brandschutz- und Explosionsschutzmaßnahmen, wie z. B. Explosionsunterdrückungs-, Druckentlastungs und Überwachungseinrichtungen für Druck, Temperatur und Durchfluss sowie Inertisierungs- und Gaswarnanlagen, müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden.

Hinweis: siehe
−Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)
−Atex 100a Rahmenrichtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendungen in explosionsgefährdeten Bereichen
−VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen, Gefahren, Beurteilung, Schutzmaßnahmen
−VDI 3673 Druckentlastung von Staubexplosionen


PS
Die Hersteller der Anlagen, egal welcher Art, sollten schon wissen wie oft ihre Anlagen gewartet werden müssen.