Hallo,
Text einer TAB :
Die Brandmeldeanlage muss von einer technischen Überwachungskommission oder technischen Prüfstelle (VdS, TÜV u.a.) zugelassen sein .....
Wer kann hier mit u.a. gemeint sein? Welche technischen Prüfstellen gibt es in diesem Fall z.B. noch? Gibt es eine Liste solcher Prüfstellen ?
Der weiter Text lautet:
... und ist aus Sicherheitsgründen nur von Fachfirmen mit Fachkräften entsprechend DIN 57833 einbauen zu lassen. Was sagt diese DIN im groben hierzu aus?
Wolfgang Cordier
Gesendet von Wolfgang Cordier 10.04.2002 18:57:04
Wer? techn. Prüfstelle f. Zertifizierung von BMA
Hallo,
vielleicht ist dies ein Verweis auf die Technische Prüfverordnung (NRW), nach der eine BMA vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen zu prüfen ist.
Eine Liste der Sachverständigen gibt es bei den Industrie- und Handelskammern.
Viele Grüsse
P. Amelung
Gesendet von P. Amelung 15.04.2002 14:04:12
vielleicht ist dies ein Verweis auf die Technische Prüfverordnung (NRW), nach der eine BMA vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen zu prüfen ist.
Eine Liste der Sachverständigen gibt es bei den Industrie- und Handelskammern.
Viele Grüsse
P. Amelung
Gesendet von P. Amelung 15.04.2002 14:04:12
Mit einer solchen Überprüfung soll höchstwahrscheinlich sichergestellt sein, dass eine gewisse Qualität an Produkten, sowie der Ausführung zum Tragen kommt. Die einzigste Stelle welche Produkte (Brandmeldeanalgen und -systeme) zertifizuert ist der VdS in Köln. http://www.vds.de/daten/richtlinien/aner_ver.htm
Des weiteren werden oftmals die Brandmeldeanlagen gemäß den TAB der Feuerwehren vor Aufschaltung durch einen hierfür anerkannten Sachverständigen geprüft.
Die DIN 57833 ist durch die DIN VDE 0833 ersetzt. Im Teil 1 heißt es auch nur:
5.3 GMA müssen regelmäßig durch Elektrofachkräfte instand gehalten werden.
5.4 Änderungen an GMA dürfen nur durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden.
Im Teil 2 heißt es:
6.1.1 ... von einer Elektrofachkraft geplant und errichtet sein.
Gesendet von Jörg Schmidt 11.04.2002 12:34:46
Des weiteren werden oftmals die Brandmeldeanlagen gemäß den TAB der Feuerwehren vor Aufschaltung durch einen hierfür anerkannten Sachverständigen geprüft.
Die DIN 57833 ist durch die DIN VDE 0833 ersetzt. Im Teil 1 heißt es auch nur:
5.3 GMA müssen regelmäßig durch Elektrofachkräfte instand gehalten werden.
5.4 Änderungen an GMA dürfen nur durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden.
Im Teil 2 heißt es:
6.1.1 ... von einer Elektrofachkraft geplant und errichtet sein.
Gesendet von Jörg Schmidt 11.04.2002 12:34:46