Norm für Rauchwarnmelder für Wohnhäuser

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Koch

Norm für Rauchwarnmelder für Wohnhäuser

Beitragvon Koch » Di 15.07.2003 1:00

Im Juni erscheint die Norm DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“. Diese Norm definiert die Anwendungsregeln für Rauchwarnmelder. Dazu zählen der Montageort, die Art und Weise, wie die Melder angebracht werden, wie Fehlalarme zu vermeiden sind u. a.

Hegenberg

Beitragvon Hegenberg » Di 15.07.2003 1:00

Im Juni erscheint die Norm DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“. Diese Norm definiert die Anwendungsregeln für Rauchwarnmelder. Dazu zählen der Montageort, die Art und Weise, wie die Melder angebracht werden, wie Fehlalarme zu vermeiden sind u. a.

Koch

Beitragvon Koch » Di 15.07.2003 1:00

Der Europäische Normentwurf Rauchwarnmelder für Wohnungsbereiche prEN 14604 bildet zukünftig die Prüfgrundlage für das mit der Bauproduktenrichtlinie (BPR) harmonisierte Bauprodukt „Rauchwarnmelder“.

Weiterhin können Anwendungsregeln für Planung , Einbau, Betrieb und Instandhaltung gemäß prEN 14604 (CEN/TC 72) jeweils national festgelegt werden. Diese Anwendungsregeln werden nunmehr in der DIN 14676, die voraussichtlich im Mai 2003 verabschiedet wird, genauer spezifiziert.

Die in der DIN 14646 beschriebenen Einzelrauchmelder oder entsprechend vernetzte Strukturen sollen zur frühzeitigen Erkennung von Bränden bzw. von Brandgasen dienen. Dies soll den betroffenen Personen ein frühzeitiges Reagieren auf eventuelle Gefahren ermöglichen. Die DIN 14676 erhebt nicht den Anspruch den Schutz vor Sachschäden in Bereichen zu erhöhen, in denen sich keine Personen aufhalten. Sie legt ferner Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern fest.

Die DIN 14676 darf nicht als Ersatz für bauaufsichtlich geforderte Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 oder DIN VDE 0833-2 eingesetzt werden. Ebenso darf die DIN 14676 nicht bei Brandmeldeanlagen, die nach Sonderbauvorschriften gefordert werden, verwendet werden. Dementsprechend dürfen auf vorgenannte Anlagen auch keine Rauchwarnmelder nach DIN 14676 aufgeschaltet werden.

Inhaltlich setzt sich die DIN 14676 neben der Begriffsfindung in ihrem Geltungsbereich genauer mit der Planung und dem Einbau auseinander. Hier werden Spezifikationen an den Anbringungsort, Anforderungen an die Überwachung sowie die Vernetzung einzelner Rauchwarnmelder getroffen.

Neben Angaben zum Betrieb sowie der entsprechenden Wartung und Instandhaltung werden in der DIN 14676 auch beispielhafte Anordnungen von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden dargelegt.

Abschließend ist zu bemerken, das durch die DIN 14676 klare Anforderungen an die Installation von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden gestellt werden. Gleichfalls aber auch eine gelungene Abgrenzung zu baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen gezogen wurde.

MasterKane

Re: Norm für Rauchwarnmelder für Wohnhäuser

Beitragvon MasterKane » Mi 16.07.2014 14:46

Hallo Forengemeinde,

ich möchte dieses Thema noch einmal mit folgender Situation neu starten:

Die DIN EN 14604 Rauchwarnmelder ist bereits einige Jahre in Kraft und eine harmonisierte Norm der Bauproduktenverordnung. Wenn ich mir die aktuellen Bauregellisten (BRL A, BRL B, Liste C) auf der Internetseite des DIBt jedoch anschaue, finde ich dort keine Rauchwarnmelder.

Sind Rauchwarnmelder nach DIN 14604 nun Bauprodukte im Sinne der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 305/2011)?

Wenn ja, muss dann
  • eine Leistungserklärung erstellt und bereitgestellt,
  • eine Prüfung durch eine notifizierte Stelle durchgeführt und
  • eine CE-Kennzeichnung mit der Kennnummer der notifizierten Stelle angebracht werden?

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
MasterKane

clammer
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Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Norm für Rauchwarnmelder für Wohnhäuser

Beitragvon clammer » Mi 16.07.2014 18:01

Hallo,

hier die Antworten kurz und bündig:
Sind Rauchwarnmelder nach DIN 14604 nun Bauprodukte im Sinne der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 305/2011)?
-> ja

Wenn ja, muss dann
eine Leistungserklärung erstellt und bereitgestellt,
-> nein

eine Prüfung durch eine notifizierte Stelle durchgeführt und
-> ja

eine CE-Kennzeichnung mit der Kennnummer der notifizierten Stelle angebracht werden?
-> ja


Gruß
C. Lammer

MasterKane

Re: Norm für Rauchwarnmelder für Wohnhäuser

Beitragvon MasterKane » Mi 16.07.2014 20:17

Hallo C. Lammer,

vielen Dank für die schnelle Antwort. :supi:

Kennen Sie einen Grund, warum Rauchwarnmelder nicht in den Bauregellisten aufgeführt sind?

Viele Grüße
MasterKane

clammer
Beiträge: 607
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Norm für Rauchwarnmelder für Wohnhäuser

Beitragvon clammer » Do 17.07.2014 8:17

Es sind nicht alle Bauprodukte in der Bauregelliste aufgeführt. Zitat aus der Bauregelliste:
Sonstige Bauprodukte sind Produkte, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt, die jedoch nicht in der Bauregelliste
A enthalten sind. An diese Bauprodukte stellt die Bauordnung zwar die gleichen materiellen Anforderungen, sie verlangt
aber weder Verwendbarkeits- noch Übereinstimmungsnachweise.

Gruß
C. Lammer