Hallo!
Eine Stadt (ich werde mich hüten Namen zu nennen) macht folgende Rechnung auf:
Dein Gebäude liegt in einem Gebiet mit einer Grundversorgung von 96m³/h Löschwasserbedarf. Dein Gebäude verfügt aber über eine Sprinkleranlage, die unmittelbar an die Trinkwasserversorgung angeschlossen ist. Dafür berechne ich Dir für die Bereitstellung von Löschwasser und den notwendigen Spülungen monatlich 700 €!!!???
Wir haben uns geweigert zu zahlen, weil unserer Meinung nach auch der Bedarf der Sprinkleranlage mit der Grundversorgung abgedeckt ist und die Stadt keine größeren Leitungsquerschnitte hat einbauen lassen.
Auf die Drohung das Wasser abzusperren haben wie eine einstweilige Verfügung erwirkt dies zu unterlassen.
Meine Frage: kennt jemand einen ähnlichen Fall, oder weiß jemand von so immens hohen Vorhalte-Gebühren für Löschwasser?
Vielen Dank im Voraus
Löschwasserversorgung
Die Löschwassermenge von 96 m³/h ist zusätzlich zu der Wasserabnahme der Sprinkleranlage zur Verfügung zu stellen.
Die 96 m³/h müssen nur bei einem geringen Druck zur Verfügung stehen.
Die Wassermenge für die Sprinkleranlage hingegen mit einem hohen (deutlich höheren) Druck.
Die Löschwassermenge für die Sprinkleranlage muss in der Regel über eine Zähleinrichtung geführt werden (Die Außenhydranten nicht).
Der große Bedarfsunterschied zwischen Normalverbrauch und Löschwasserverbrauch ist in der Regel schwer zu handhaben. Auch ein entsprechender Voltmann-Zähler weist bei diesen Differenzen einen gewissen Schlupf auf, der wirtschaftlich kompensiert werden muss/will.
Unmittelbar an das Trinkwassernetz angeschlossene Löschanlagen bedürfen einer VORHERIGEN Abstimmung und Einverständniserklärung des WVU.
Hier haben Sie anscheinend geschlafen...
Unmittelbar an die Trinkwasserversorgung angeschlossene Löschanlagen stellen eine absolute Not- und Sparlösung dar. In der Regel versucht mein einfach nur aus Kostengründen, einen ausreichend dimensionierten Zwischenbehälter oder Vorratsbehälter zu sparen.
Das Geld was hierdurch eingespart wird, muss eben gegen die monatlichen Kosten gegengerechnet werden.
Alles in allem, muss man sich so etwas vorher überlegen, kostenmässig beziffen und dem Bauherrn kommunizieren. Wer A sagt, muss eben auch B sagen.
Ich kann Ihnen für ihre zukünftige Tätigkeiten auf dem Gebiet nur eine überlegtere und kundengerechtere Vorgehensweise empfehlen.
PS: Viele Planer vergessen bei der Ausführung von unmittelbar angeschlossenen Sprinkleranlagen, dass hier ein regelmäßger Funktionstest möglich sein muss. Dass heisst, dass die berechnete Wasssermenge bei dem berechneten Druck auch tatsächlich mindestens einmal im Monat abgefordert und VOR ALLEM ABGFÜHRT werden muss.
Hier versagt dann meistens die Abwasserinstallation des Sparbrötchen-Modells.
Die 96 m³/h müssen nur bei einem geringen Druck zur Verfügung stehen.
Die Wassermenge für die Sprinkleranlage hingegen mit einem hohen (deutlich höheren) Druck.
Die Löschwassermenge für die Sprinkleranlage muss in der Regel über eine Zähleinrichtung geführt werden (Die Außenhydranten nicht).
Der große Bedarfsunterschied zwischen Normalverbrauch und Löschwasserverbrauch ist in der Regel schwer zu handhaben. Auch ein entsprechender Voltmann-Zähler weist bei diesen Differenzen einen gewissen Schlupf auf, der wirtschaftlich kompensiert werden muss/will.
Unmittelbar an das Trinkwassernetz angeschlossene Löschanlagen bedürfen einer VORHERIGEN Abstimmung und Einverständniserklärung des WVU.
Hier haben Sie anscheinend geschlafen...
Unmittelbar an die Trinkwasserversorgung angeschlossene Löschanlagen stellen eine absolute Not- und Sparlösung dar. In der Regel versucht mein einfach nur aus Kostengründen, einen ausreichend dimensionierten Zwischenbehälter oder Vorratsbehälter zu sparen.
Das Geld was hierdurch eingespart wird, muss eben gegen die monatlichen Kosten gegengerechnet werden.
Alles in allem, muss man sich so etwas vorher überlegen, kostenmässig beziffen und dem Bauherrn kommunizieren. Wer A sagt, muss eben auch B sagen.
Ich kann Ihnen für ihre zukünftige Tätigkeiten auf dem Gebiet nur eine überlegtere und kundengerechtere Vorgehensweise empfehlen.
PS: Viele Planer vergessen bei der Ausführung von unmittelbar angeschlossenen Sprinkleranlagen, dass hier ein regelmäßger Funktionstest möglich sein muss. Dass heisst, dass die berechnete Wasssermenge bei dem berechneten Druck auch tatsächlich mindestens einmal im Monat abgefordert und VOR ALLEM ABGFÜHRT werden muss.
Hier versagt dann meistens die Abwasserinstallation des Sparbrötchen-Modells.