Hallo zusammen
Gibt es eine festgelegte Anzahl von Feuerlöschern die sich nach der Fläche einer Halle richtet?
Es geht dabei um eine Schlosserei mit 450 qm Fläche. Hauptsächlich wird geschweißt, geflext, gebrannt. Kurz und knapp die Funken fliegen immer. Die Arbeitstische sind aus Holz, darauf liegen Zeichnungen, in der Nähe sind Öle, Reiniger, Lacke usw.
Nach dem unsere Mülltone in Vollbrand stand, sind wir auf die Idee gekommen das ein 10 kg Pulverlöscher der weit von den Arbeitsplätzen entfernt ist vielleicht wenig Sinn macht, und haben mal beim Chef um mehr gebeten.
Er hat sich bei der BG erkundigt und folgendes präsentiert: "Die Halle ist unter 500 qm da reicht ein 10 kg Löscher."
Stimmt das? Den Sinn erkenne ich nämlich dabei nicht so richtig. Sinnvoll fände ich es aus dem Bauch raus in der Nähe Feuerlöscher zu finden wo, wie in unserem Fall, gearbeitet wird, ohne das ich einmal quer durch die Halle zum Feuerlöscher rennen muss, und dann wieder zurück.
Feuerlöscher im Arbeitsbereich
Die von Dir gesuchten Infos findest Du in der BG-Regel 133 online im Berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.
Davon abgesehen, daß ein Feuerlöscher nicht reicht ist ein mit Wasser gefüllter Eimer direkt am jeweiligen Arbeitsplatz durchaus sehr hilfreich und macht auch nicht soviel Dreck, wie Löschpulver.
Dein Chef kann sich gerne auch direkt bei mir für eine entsprechende Beratung melden.
Davon abgesehen, daß ein Feuerlöscher nicht reicht ist ein mit Wasser gefüllter Eimer direkt am jeweiligen Arbeitsplatz durchaus sehr hilfreich und macht auch nicht soviel Dreck, wie Löschpulver.
Dein Chef kann sich gerne auch direkt bei mir für eine entsprechende Beratung melden.
Hallo,
laut BGR 133 werden bis 500 m² und einer angenommenen mittleren Brandgefährdung (Schlosserei) 42 Löschmitteleinheiten benötigt.
42 Löschmitteleinheiten in einem 10 kg Löscher?
Das müsste ein sehr hochwertiges Löschmittel sein ...
Geht man von einem Standartlöscher (10 - 12 kg, ABC Pulver) aus, so hat ein solcher Löscher 10 - 15 Löschmitteleinheiten.
Die Aussage, dass unterhalb 500 m² ein Löscher ausreicht, ist meiner Meinung nach nicht haltbar ....
laut BGR 133 werden bis 500 m² und einer angenommenen mittleren Brandgefährdung (Schlosserei) 42 Löschmitteleinheiten benötigt.
42 Löschmitteleinheiten in einem 10 kg Löscher?
Das müsste ein sehr hochwertiges Löschmittel sein ...
Geht man von einem Standartlöscher (10 - 12 kg, ABC Pulver) aus, so hat ein solcher Löscher 10 - 15 Löschmitteleinheiten.
Die Aussage, dass unterhalb 500 m² ein Löscher ausreicht, ist meiner Meinung nach nicht haltbar ....
Kurze information:
Es gibt keinen 10 kg Pulverlöscher (Ausnahme ein spezieller Bergbau-Feuerlöscher eines Deutschen Herstellers ,welcher bestimmt nicht sooooo oft vorzufinden ist..... ;)
Der Standartlöscher ist der 6 Kg fassende Löscher.
Die zweite grösse (nach EN3) ist der 9 Kg Löscher.
Die dritte grösse ist der 12 Kg Löscher.
Es gibt Feuerlöscher mit 9, 10,12 und 15 LE( Löschmitteleinheiten).
Je höher das Rating des einzelnen Löschers ausfällt desto weniger Löscher braucht ein Betrieb, was sich früher oder später positiv auf die laufenden kosten der Wartung auswirkt.
Es gibt keinen 10 kg Pulverlöscher (Ausnahme ein spezieller Bergbau-Feuerlöscher eines Deutschen Herstellers ,welcher bestimmt nicht sooooo oft vorzufinden ist..... ;)
Der Standartlöscher ist der 6 Kg fassende Löscher.
Die zweite grösse (nach EN3) ist der 9 Kg Löscher.
Die dritte grösse ist der 12 Kg Löscher.
Es gibt Feuerlöscher mit 9, 10,12 und 15 LE( Löschmitteleinheiten).
Je höher das Rating des einzelnen Löschers ausfällt desto weniger Löscher braucht ein Betrieb, was sich früher oder später positiv auf die laufenden kosten der Wartung auswirkt.
Brandschutz Kiel hat geschrieben:Der Standartlöscher ist der 6 Kg fassende Löscher.
Die zweite grösse (nach EN3) ist der 9 Kg Löscher.
Die dritte grösse ist der 12 Kg Löscher.
Das war so früher richtig. Die EN 3 lässt jede Füllmenge zu. Im Auto habe ich einen 4 kg Löscher.
DIN war einfach - das ist vorbei.
J Bruehl hat geschrieben:Hallo,
laut BGR 133 werden bis 500 m² und einer angenommenen mittleren Brandgefährdung (Schlosserei) 42 Löschmitteleinheiten benötigt.
42 Löschmitteleinheiten in einem 10 kg Löscher?
Das müsste ein sehr hochwertiges Löschmittel sein ...
Geht man von einem Standartlöscher (10 - 12 kg, ABC Pulver) aus, so hat ein solcher Löscher 10 - 15 Löschmitteleinheiten.
Die Aussage, dass unterhalb 500 m² ein Löscher ausreicht, ist meiner Meinung nach nicht haltbar ....
Das ist sicherlich richtig, nur hat der "Chef" irgendwann einmal einen Bauantrag eingereicht, wo in der Baubehörde irgendwann einmal ein oder mehrere Feuerlöscheinheiten festgelegt wurde. Viele VB-Stätten entscheiden, zugunsten des Antagstellers (an jedem Ausgang ein Feuerlöscher, oder so ähnlich) da sonst die Halle mit Feuerlöschern zugepflastert werden müsste.
Die Idee mit dem Wassereimer ist übrigens eine sehr Gute, scheitert aber meistens an der Disziplin der Mitarbeiter.
MfG
André Piekuth
Was einfach war/ ist muss jeder für sich selber wissen....
Fakt ist das es in der DIN keinen 9 kg Pulverlöscher gab!
Der 9 Kg Löscher ist nach EN.
Mit Standartlöscher meinte ich das der 6 Kg Löscher auf grund des Gewichetes vom 12 Kg Löscher bevorzugt wird,
9Kg Löscher sind eher seltener anzutreffen,zumindestens hier in S-H...
Nach DIN war es so das die Löschleistung eines 12 Kg Löschers gleich war wie mit 2-6Kg Löschern.
Das ist heutzutage anders......
Fakt ist das es in der DIN keinen 9 kg Pulverlöscher gab!
Der 9 Kg Löscher ist nach EN.
Mit Standartlöscher meinte ich das der 6 Kg Löscher auf grund des Gewichetes vom 12 Kg Löscher bevorzugt wird,
9Kg Löscher sind eher seltener anzutreffen,zumindestens hier in S-H...
Nach DIN war es so das die Löschleistung eines 12 Kg Löschers gleich war wie mit 2-6Kg Löschern.
Das ist heutzutage anders......
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- Vorstand vbbd e.V.
- Beiträge: 163
- Registriert: Mo 14.07.2003 12:21
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Hallo zusammen,
kurze Bemerkung zu der Aussage: "...hat der "Chef" irgendwann einmal einen Bauantrag eingereicht, wo in der Baubehörde irgendwann einmal ein oder mehrere Feuerlöscheinheiten festgelegt wurde. Viele VB-Stätten entscheiden, zugunsten des Antagstellers (an jedem Ausgang ein Feuerlöscher, oder so ähnlich) da sonst die Halle mit Feuerlöschern zugepflastert werden müsste."
Da gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied:
Der VB legt Feuerlöscher nach den Anforderungen des Baurechts fest und zieht dabei meist eine Vereinbarung der AGBF zu rate. Dies gilt dann z.B. für Gebäude, die keine Arbeitsstätten sind. Wie schon gesagt: Baugenehmigung!
Der Nutzer des Gebäudes muß (zumindest wenn er Beschäftigte hat) seine Betriebsstätte je nach Gefährdung und Größe mit Feuerlöschern ausstatten. Hierfür macht die ArbStättV und die BGR 133 leider andere (höhere) Angaben. Hierzu wird es demnächst auch eine ASR zur ArbStättV geben, die das etwas vereinfacht, aber auch von der AGBF-Vereinbarung abweichen wird. Also: Betreiberpflichten!
Grüße,
Lars Oliver Laschinsky
kurze Bemerkung zu der Aussage: "...hat der "Chef" irgendwann einmal einen Bauantrag eingereicht, wo in der Baubehörde irgendwann einmal ein oder mehrere Feuerlöscheinheiten festgelegt wurde. Viele VB-Stätten entscheiden, zugunsten des Antagstellers (an jedem Ausgang ein Feuerlöscher, oder so ähnlich) da sonst die Halle mit Feuerlöschern zugepflastert werden müsste."
Da gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied:
Der VB legt Feuerlöscher nach den Anforderungen des Baurechts fest und zieht dabei meist eine Vereinbarung der AGBF zu rate. Dies gilt dann z.B. für Gebäude, die keine Arbeitsstätten sind. Wie schon gesagt: Baugenehmigung!
Der Nutzer des Gebäudes muß (zumindest wenn er Beschäftigte hat) seine Betriebsstätte je nach Gefährdung und Größe mit Feuerlöschern ausstatten. Hierfür macht die ArbStättV und die BGR 133 leider andere (höhere) Angaben. Hierzu wird es demnächst auch eine ASR zur ArbStättV geben, die das etwas vereinfacht, aber auch von der AGBF-Vereinbarung abweichen wird. Also: Betreiberpflichten!
Grüße,
Lars Oliver Laschinsky
Lars Oliver Laschinsky
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.