ist es zulässig, die Stromversorgung für die Feststellanlagen (Haftmagnete) durch andere technische Einrichtungen (z.B. Zeitrelais) kurzzeitig oder längerfristig zu unterbrechen, damit die Türen nicht ständig aufstehen (Zugluft), oder ist die Feststellanlage als ganze Einheit zu betrachten, die in der Gesamtheit nicht verändert werden darf?

Hinweis: Es handelt sich um eine Verkaufsstätte in Schleswig- Holstein.
Ich danke schon mal für die reichhaltigen Antworten.