Hallo Forumsnutzer,
wer hat Erfahrungen mit dem Freigeben von Räumen im Zusammenhang mit Löschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen (z.B. Co²).
Wie sieht in der Praxis der Ablauf aus? Unsere ortsansäßige BF erklärt sich nicht bereit diese Aufgabe zu erfüllen.
Welche Möglichkeiten aus der Praxis gibt es.
Über reichlich Feedback würde ich mich freuen.
Freimessen von Räumen in Zusammenhang mit BGR 134
Hallo,
das Problem ist mir in Hamburg auch schon untergekommen.
BF stellt einen Druckbelüfter vor den betroffenen Raum und "pustet" diesen für einen gewissen Zeitraum durch.
Anschließend wird die ES dem verantwortlichen im Betrieb übergeben.
Entweder hat man eine Sifa (o.ä.) mit einem Meßgerät und der entsprechenden Ausbildung, oder man greift z.b. auf die BG und das Amt für Arbeitsschutz zurück (- vorher abklären
) .
Wichtig ist für mich:
a) Messungen mit Umluftunabhängigem Atemschutz (bzw. ohne Gefährdung der Person)
b) evtl. Rettung der Person im Notfall berücksichtigen
c) Mehrfachmessungen an unterschiedlichen Stellen mit Dokumentation
Hoffentlich hilft es etwas.
Gruß aus HH
Rainer
das Problem ist mir in Hamburg auch schon untergekommen.
BF stellt einen Druckbelüfter vor den betroffenen Raum und "pustet" diesen für einen gewissen Zeitraum durch.
Anschließend wird die ES dem verantwortlichen im Betrieb übergeben.
Entweder hat man eine Sifa (o.ä.) mit einem Meßgerät und der entsprechenden Ausbildung, oder man greift z.b. auf die BG und das Amt für Arbeitsschutz zurück (- vorher abklären

Wichtig ist für mich:
a) Messungen mit Umluftunabhängigem Atemschutz (bzw. ohne Gefährdung der Person)
b) evtl. Rettung der Person im Notfall berücksichtigen
c) Mehrfachmessungen an unterschiedlichen Stellen mit Dokumentation
Hoffentlich hilft es etwas.
Gruß aus HH
Rainer