Wartungsvertrag für BMA, was ist zu beachten, Fallstricke ?!

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Foxier

Wartungsvertrag für BMA, was ist zu beachten, Fallstricke ?!

Beitragvon Foxier » Sa 02.07.2005 22:12

Ich bin gerade dabei, einen Wartungsvertrag für unsere (neue) BMA abzuschließen (BMA mit automatischen und Handmeldern).
Wo sind hier evt. Fallstricke des Dienstleisters, auf was muß ich aufpassen. Man hat mir nur gesagt: "... muß sowieso alles nach DIN, VDE, .... sein ....".
Angeboten werden 4 Wartungen (3 x kleinere, 1 x größere). Muß man offenbar auch alles extern machen lassen, ich dachte, daß man die kleinen ggf. alleine machen kann. Die BMA war eine Auflage beim Neubau eines Verwaltungsgebäudes).

Danke.

d.riethmueller

Beitragvon d.riethmueller » Mo 04.07.2005 13:49

Hallo Foxier,

die 3 kleinen Wartungen sind die vierteljährliche Inspektionen und können durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Das heißt, das können sie selbst durchführen, wenn Sie sachkundig sind. Die eine größere, jährliche Wartung und die Instandhaltung kann nur durch eine VdS anerkannte Errichterfirma durchgeführt werden - VdS Richtlinie 2095.

Hegenberg

Beitragvon Hegenberg » Fr 08.07.2005 9:00

Hallo!

Wenn die Anlage nach VDS - Richtlinien errichtet wurde (werden mußte) ist das richtig.
Ansonsten heisst es BMA's müssen der DIN 14675 und DIN VDE 0833 entsprechen, hier ist die VDS anerkannte Errichterfirma nicht zwingende Vorraussetzung für die Wartung.

Gruß,
Martin Hegenberg