Feuerlöscher

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Schaeffer

Feuerlöscher

Beitragvon Schaeffer » So 04.07.2004 11:40

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
eine Frage an die, die noch nicht im Urlaub sind: Ist es nun innerhalb der EG möglich und rechtens, das Feuerlöscher mit der Zulassung nach DIN EN 3 (deutsche Löscher) auch im Ausland eingesetzt (aufgehängt) werden dürfen?
Das betrifft jetzt überwiegend die Ausstattung von Gewerbebetrieben. Die neue Betriebssicherheits-VO ist doch für die gesamte EG bindend, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!!
Peter Schäffer

Sauermann

Re: Feuerlöscher

Beitragvon Sauermann » Mi 07.07.2004 18:11

Hallo!
Urlaub wäre schön!
Aber jetzt zur Antwort auf Deine Frage.
Ein Deutscher Feuerlöscher nach En3 darf natürlich im Ausland seine Dienste tun """ABER""" das Piktogramm muß in der Sprache des jeweiligen Landes sein! Über Dein Kundendienst wirst Du sicherlich ein Piktogramm in Form eines Aufklebers bekommen.


Jürgen Sauermann]

Koch

Länderspezifische Anerkennung der EN3

Beitragvon Koch » Mi 07.07.2004 21:54

Hallo zusammen,

die DIN EN 3 Zulassung für Feuerlöscher besagt, dass die Feuerlöscher die europäischen Mindestanforderungen der EN3 erfüllen und über die DIN die deutschen DIN Bedingungen erfüllen.
Die EN-Normen stellen somit nur die europäischen Mindestanforderungen dar. Bei der Einführung in die einzelnen europäischen Länder werden diesen Mindestanforderungen der EU eventuell länderspezifische Besonderheiten als zusätzliche Forderungen beigefügt.
Aus diesem Sachverhalt ergibt sich zwangsläufig ein gewisser Unterschied (auf EN 3 Grundlage) in den einzelnen Ländern.

Koch

Stellungnahme Fa. Gloria

Beitragvon Koch » Sa 10.07.2004 17:12

Hallo,

nachstehend die Antwort der Fa. Gloria zu diesem Thema:

sehr geehrter Herr Koch

Die Betriebssicherheitsverordnung setzt u.a. sicherheitstechnische Forderungen der Druckgeräterichtlinie um und ersetzt hier die bisherigen Betriebsvorschriften der Druckbehälterverordnung.Für Geräte, die noch nicht nach der neuen Druckgeräterichtlinie gebaut worden sind ( ohne CE Kennzeichen bzw. bis 29.5.2002 ) gilt aber eine Übergangsfrist bis max. 31.12.2007. Bis dahin gelten bisherige techn. Festlegungen wie z. B. TÜV-Fristen weiter. Geräte nach neuer Druckgeräterichtlinie, mit CE Zeichen, unterleigen sicherheitstechnisch zwar der Betriebssicherheitsverordnung, jedoch sind hier bis auf die neuen " TÜV-Fristen " von 5 und 10 Jahren noch keine weiteren Festlegungen ( z.B. die Frage: wer ist befähigte Person ?) getroffen worden.
Brandschutztechnische Fragen wie die Zulassung von Feuerlöschern nach DIN EN-3 oder deren Instandhaltung nach DIN 14406-4 werden hier nicht beschrieben.

Sobald neue Regelungen und Festlegungen von den jeweiligen Ausschüssen getroffen werden, werden wir Sie wieder informieren. Solche Festlegungen werden auch dann in den technischen Unterlagen der Hersteller verankert
mit freundlichen Grüßen


Michael Becker
Leiter Schulungen
Schulungs-Zentrum
GLORIA GmbH
Postfach 1160
D-59321 Wadersloh
Tel.: (+)49 2523/77-203
Fax: (+)49 2523/77-255
E-mail: m.becker@gloria.de
Homepage: hppt://www.gloria.de

Schaeffer

Feuerlöscher

Beitragvon Schaeffer » Mo 12.07.2004 14:48

Hallo, verehrte Kollegen,
vielen herzlichen Dank, dass Ihr Euch soooo viel Mühe gegeben habt.

Gruss: Peter Schäffer

Huter

Löscheinheiten ???

Beitragvon Huter » Sa 06.11.2004 13:37

Guten Morgen werte Kollegen ...

Kann mir jemand sagen mit wieviel Löscheinheiten ein Minimax Pu50s zu Buche schlägt?

leider fehlt hier auf dem Typenschild jegliche angabe.

MfG

Stefan Huter

Schaeffer

PU 50

Beitragvon Schaeffer » Sa 06.11.2004 17:07

Hallo Stefan,
der PU 50 (fahrbar, 50 kg) hat 48 LE.
Gruss: Peter Schäffer

Huter

und noch eine Feuerlöscher-Frage

Beitragvon Huter » Mi 10.11.2004 23:06

Moin Moin ...

Zuerst mal besten dank für die schnelle Antwort Peter...

Meine Frage ...

Wie sieht s mit der Umweltverträglichkeit der ABC-Pulver aus ?
bzw Hat irgendjemand Info`s über den entsorgungsweg benutzter und unbenutzter Pulver-Reste ?

Gruß Stefan

Schaeffer

ABC-Pulver

Beitragvon Schaeffer » Do 11.11.2004 12:03

Hi Stefan,
Die Entsorgungsvorschriften sind von Land zu Land unterschiedlich. "Unter Beachtung regionaler Vorschriften kann das Löschpulver unter der Abfallschlüsselnummer (EAK 160502) fachgerecht entsorgt werden".
Bitte setze dich mit Minimax in Verbindung und lass dir ein Sicherheitsdatenblatt zufaxen. Solltest Du dort keines bekommen, informiere mich bitte. Dann kümmer ich mich drun.

Gruss aus Hessen: Peter

Huter

EAK-Schlüssel ?

Beitragvon Huter » Mo 15.11.2004 21:35

hallo Peter ...

In meiner Ausgabe des AbfR find ich die garnicht ,
weißt du zufällig eine guter Internet Seite wo man die Schlüssel nachlesen kann ?

Die Datenblätter habe ich heute morgen angefordert.

Danke für den Tipp , hätte ich auch selbst drauf kommen können *g*

Gruß

Stefan Huter