Hallo Kolleginnen und Kollegen,
eine Frage an die, die noch nicht im Urlaub sind: Ist es nun innerhalb der EG möglich und rechtens, das Feuerlöscher mit der Zulassung nach DIN EN 3 (deutsche Löscher) auch im Ausland eingesetzt (aufgehängt) werden dürfen?
Das betrifft jetzt überwiegend die Ausstattung von Gewerbebetrieben. Die neue Betriebssicherheits-VO ist doch für die gesamte EG bindend, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!!
Peter Schäffer
Feuerlöscher
Re: Feuerlöscher
Hallo!
Urlaub wäre schön!
Aber jetzt zur Antwort auf Deine Frage.
Ein Deutscher Feuerlöscher nach En3 darf natürlich im Ausland seine Dienste tun """ABER""" das Piktogramm muß in der Sprache des jeweiligen Landes sein! Über Dein Kundendienst wirst Du sicherlich ein Piktogramm in Form eines Aufklebers bekommen.
Jürgen Sauermann]
Urlaub wäre schön!
Aber jetzt zur Antwort auf Deine Frage.
Ein Deutscher Feuerlöscher nach En3 darf natürlich im Ausland seine Dienste tun """ABER""" das Piktogramm muß in der Sprache des jeweiligen Landes sein! Über Dein Kundendienst wirst Du sicherlich ein Piktogramm in Form eines Aufklebers bekommen.
Jürgen Sauermann]
Länderspezifische Anerkennung der EN3
Hallo zusammen,
die DIN EN 3 Zulassung für Feuerlöscher besagt, dass die Feuerlöscher die europäischen Mindestanforderungen der EN3 erfüllen und über die DIN die deutschen DIN Bedingungen erfüllen.
Die EN-Normen stellen somit nur die europäischen Mindestanforderungen dar. Bei der Einführung in die einzelnen europäischen Länder werden diesen Mindestanforderungen der EU eventuell länderspezifische Besonderheiten als zusätzliche Forderungen beigefügt.
Aus diesem Sachverhalt ergibt sich zwangsläufig ein gewisser Unterschied (auf EN 3 Grundlage) in den einzelnen Ländern.
die DIN EN 3 Zulassung für Feuerlöscher besagt, dass die Feuerlöscher die europäischen Mindestanforderungen der EN3 erfüllen und über die DIN die deutschen DIN Bedingungen erfüllen.
Die EN-Normen stellen somit nur die europäischen Mindestanforderungen dar. Bei der Einführung in die einzelnen europäischen Länder werden diesen Mindestanforderungen der EU eventuell länderspezifische Besonderheiten als zusätzliche Forderungen beigefügt.
Aus diesem Sachverhalt ergibt sich zwangsläufig ein gewisser Unterschied (auf EN 3 Grundlage) in den einzelnen Ländern.
Stellungnahme Fa. Gloria
Hallo,
nachstehend die Antwort der Fa. Gloria zu diesem Thema:
sehr geehrter Herr Koch
Die Betriebssicherheitsverordnung setzt u.a. sicherheitstechnische Forderungen der Druckgeräterichtlinie um und ersetzt hier die bisherigen Betriebsvorschriften der Druckbehälterverordnung.Für Geräte, die noch nicht nach der neuen Druckgeräterichtlinie gebaut worden sind ( ohne CE Kennzeichen bzw. bis 29.5.2002 ) gilt aber eine Übergangsfrist bis max. 31.12.2007. Bis dahin gelten bisherige techn. Festlegungen wie z. B. TÜV-Fristen weiter. Geräte nach neuer Druckgeräterichtlinie, mit CE Zeichen, unterleigen sicherheitstechnisch zwar der Betriebssicherheitsverordnung, jedoch sind hier bis auf die neuen " TÜV-Fristen " von 5 und 10 Jahren noch keine weiteren Festlegungen ( z.B. die Frage: wer ist befähigte Person ?) getroffen worden.
Brandschutztechnische Fragen wie die Zulassung von Feuerlöschern nach DIN EN-3 oder deren Instandhaltung nach DIN 14406-4 werden hier nicht beschrieben.
Sobald neue Regelungen und Festlegungen von den jeweiligen Ausschüssen getroffen werden, werden wir Sie wieder informieren. Solche Festlegungen werden auch dann in den technischen Unterlagen der Hersteller verankert
mit freundlichen Grüßen
Michael Becker
Leiter Schulungen
Schulungs-Zentrum
GLORIA GmbH
Postfach 1160
D-59321 Wadersloh
Tel.: (+)49 2523/77-203
Fax: (+)49 2523/77-255
E-mail: m.becker@gloria.de
Homepage: hppt://www.gloria.de
nachstehend die Antwort der Fa. Gloria zu diesem Thema:
sehr geehrter Herr Koch
Die Betriebssicherheitsverordnung setzt u.a. sicherheitstechnische Forderungen der Druckgeräterichtlinie um und ersetzt hier die bisherigen Betriebsvorschriften der Druckbehälterverordnung.Für Geräte, die noch nicht nach der neuen Druckgeräterichtlinie gebaut worden sind ( ohne CE Kennzeichen bzw. bis 29.5.2002 ) gilt aber eine Übergangsfrist bis max. 31.12.2007. Bis dahin gelten bisherige techn. Festlegungen wie z. B. TÜV-Fristen weiter. Geräte nach neuer Druckgeräterichtlinie, mit CE Zeichen, unterleigen sicherheitstechnisch zwar der Betriebssicherheitsverordnung, jedoch sind hier bis auf die neuen " TÜV-Fristen " von 5 und 10 Jahren noch keine weiteren Festlegungen ( z.B. die Frage: wer ist befähigte Person ?) getroffen worden.
Brandschutztechnische Fragen wie die Zulassung von Feuerlöschern nach DIN EN-3 oder deren Instandhaltung nach DIN 14406-4 werden hier nicht beschrieben.
Sobald neue Regelungen und Festlegungen von den jeweiligen Ausschüssen getroffen werden, werden wir Sie wieder informieren. Solche Festlegungen werden auch dann in den technischen Unterlagen der Hersteller verankert
mit freundlichen Grüßen
Michael Becker
Leiter Schulungen
Schulungs-Zentrum
GLORIA GmbH
Postfach 1160
D-59321 Wadersloh
Tel.: (+)49 2523/77-203
Fax: (+)49 2523/77-255
E-mail: m.becker@gloria.de
Homepage: hppt://www.gloria.de
Feuerlöscher
Hallo, verehrte Kollegen,
vielen herzlichen Dank, dass Ihr Euch soooo viel Mühe gegeben habt.
Gruss: Peter Schäffer
vielen herzlichen Dank, dass Ihr Euch soooo viel Mühe gegeben habt.
Gruss: Peter Schäffer
Löscheinheiten ???
Guten Morgen werte Kollegen ...
Kann mir jemand sagen mit wieviel Löscheinheiten ein Minimax Pu50s zu Buche schlägt?
leider fehlt hier auf dem Typenschild jegliche angabe.
MfG
Stefan Huter
Kann mir jemand sagen mit wieviel Löscheinheiten ein Minimax Pu50s zu Buche schlägt?
leider fehlt hier auf dem Typenschild jegliche angabe.
MfG
Stefan Huter
und noch eine Feuerlöscher-Frage
Moin Moin ...
Zuerst mal besten dank für die schnelle Antwort Peter...
Meine Frage ...
Wie sieht s mit der Umweltverträglichkeit der ABC-Pulver aus ?
bzw Hat irgendjemand Info`s über den entsorgungsweg benutzter und unbenutzter Pulver-Reste ?
Gruß Stefan
Zuerst mal besten dank für die schnelle Antwort Peter...
Meine Frage ...
Wie sieht s mit der Umweltverträglichkeit der ABC-Pulver aus ?
bzw Hat irgendjemand Info`s über den entsorgungsweg benutzter und unbenutzter Pulver-Reste ?
Gruß Stefan
ABC-Pulver
Hi Stefan,
Die Entsorgungsvorschriften sind von Land zu Land unterschiedlich. "Unter Beachtung regionaler Vorschriften kann das Löschpulver unter der Abfallschlüsselnummer (EAK 160502) fachgerecht entsorgt werden".
Bitte setze dich mit Minimax in Verbindung und lass dir ein Sicherheitsdatenblatt zufaxen. Solltest Du dort keines bekommen, informiere mich bitte. Dann kümmer ich mich drun.
Gruss aus Hessen: Peter
Die Entsorgungsvorschriften sind von Land zu Land unterschiedlich. "Unter Beachtung regionaler Vorschriften kann das Löschpulver unter der Abfallschlüsselnummer (EAK 160502) fachgerecht entsorgt werden".
Bitte setze dich mit Minimax in Verbindung und lass dir ein Sicherheitsdatenblatt zufaxen. Solltest Du dort keines bekommen, informiere mich bitte. Dann kümmer ich mich drun.
Gruss aus Hessen: Peter
EAK-Schlüssel ?
hallo Peter ...
In meiner Ausgabe des AbfR find ich die garnicht ,
weißt du zufällig eine guter Internet Seite wo man die Schlüssel nachlesen kann ?
Die Datenblätter habe ich heute morgen angefordert.
Danke für den Tipp , hätte ich auch selbst drauf kommen können *g*
Gruß
Stefan Huter
In meiner Ausgabe des AbfR find ich die garnicht ,
weißt du zufällig eine guter Internet Seite wo man die Schlüssel nachlesen kann ?
Die Datenblätter habe ich heute morgen angefordert.
Danke für den Tipp , hätte ich auch selbst drauf kommen können *g*
Gruß
Stefan Huter