ich habe eine Frage zu RWA-Fenstern. Es geht um eine Räumlichkeit, die unter die Versammlungsstättenverordnung Hamburg fällt. Die geforderte freie Öffnungsfläche der Rauchableitungsöffnungen wird durch mehrere Fenster in der Fassade (80x160 cm) erfüllt (sogar geringfügig übererfüllt). Die besagten Fenster können auch im Normalbetrieb elektrisch gekippt werden, dies wird auch praktiziert.
Frage:

Ich danke vorab für hilfreiche Informationen.