Leitfaden Brandschadensfälle
Verfasst: Do 09.02.2017 11:48
Das Land Rheinland-Pfalz hat einen „Leitfaden Brandschadensfälle“ veröffentlicht. Die Themen „Vorbeugender Brandschutz“, „Löschmittel“, „Brandfall“ und „Nachsorge“ werden ausgiebig behandelt.
Erwähnenswert: er behandelt auch Objekte, die nicht der LöRüRL unterliegen (z. B. Lagerung von Kunststoffprodukten, Recyclingbetriebe, Möbelhäuser oder Baumärkte). Für solche Anlagen werden Zahlen zur Löschwassermenge genannt. Die Notwendigkeit einer Löschwasserrückhaltung wird vom Ergebnis einer „Gefahren- und Risikoanalyse“ abhängig gemacht.
Der Leitfaden ist für Betreiber, Brandschützer, Feuerwehren, Gemeinden und Behörden von Interesse. Er kann hier herunterladen werden: https://mueef.rlp.de/de/service/publikationen/
Erwähnenswert: er behandelt auch Objekte, die nicht der LöRüRL unterliegen (z. B. Lagerung von Kunststoffprodukten, Recyclingbetriebe, Möbelhäuser oder Baumärkte). Für solche Anlagen werden Zahlen zur Löschwassermenge genannt. Die Notwendigkeit einer Löschwasserrückhaltung wird vom Ergebnis einer „Gefahren- und Risikoanalyse“ abhängig gemacht.
Der Leitfaden ist für Betreiber, Brandschützer, Feuerwehren, Gemeinden und Behörden von Interesse. Er kann hier herunterladen werden: https://mueef.rlp.de/de/service/publikationen/