Die Fachkommission Bauaufsicht hat die geänderte Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRl) und die dazu gehörige Begründung (Stand Juli 2014) veröffentlicht.
Im wesentlichen betreffen die Änderungen den Inhalt der Brandschutzordnungen, in denen unter anderem jetzt auch die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten benannt werden müssen.
Sie finden diese Dokumente unter dem folgenden Link:
http://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991
Neue Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRl)
Neue Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRl)
Uwe Wiemann
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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http://www.vbbd.de
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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