"Die TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“, GMBl 2012, S. 850 [Nr. 45/46] wird wie folgt korrigiert:
In Abbildung 3 „Durchführung der Prüfung“ wurden die Pfeile zwischen dem eingerahmten Textfeld „Bewertung der ggf. vorhandenen Abweichung“ und den Textfeldern „Prüfergebnis aufzeichnen (§ 11)“ sowie „Prüfbescheinigung erstellen bzw. Prüfergebnis aufzeichnen (§ 19)“ nicht abgedruckt.
Quelle: BAuA
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedü
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Uwe Wiemann
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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http://www.vbbd.de
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