Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Verfasst: Do 11.07.2013 9:07
Seit dem 10.07.2013 besteht nun auch für Baden-Württemberg eine gesetzliche Rauchmelderpflicht. Diese sieht im Detail wie folgt aus:
für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
in Schlafräumen sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen
für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
in Schlafräumen sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen