Bauproduktenrecht – Aktuell (Weiterbildung)

Hier besteht die Möglichkeit Schulungstermine rund um den Brandschutz einzustellen. Diese Schulungstermine müssen den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01 2014-11 entsprechen. Bitte auf Aktualität achten und bei Bedarf direkt mit dem Ausbildungsträger in Kontakt treten.
ISA e.V.

Bauproduktenrecht – Aktuell (Weiterbildung)

Beitragvon ISA e.V. » Di 26.05.2015 14:13

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Bauproduktenrecht – Aktuell

Zielgruppe:
Brandschutzbeauftragte, Fachplaner und Sachverständige Brandschutz, Sicherheitskräfte im vorbeugenden Brandschutz, Architekten und Bauingenieure.

Inhalt:
Gemäß den Landesbauordnungen muss mit Bauprodukten gebaut werden, die über einen förmlichen bauaufsicht-lichen Verwendbarkeitsnachweis verfügen, wenn die Produkte oder Bauarten („Systeme“) dazu dienen, bauauf-sichtliche Anforderungen an das Bauwerk zu decken.
Neben dem Ü-Zeichen als nationalem Verwendbarkeitsnachweis besteht das CE-Zeichen nach harmonisiertem Bauproduktenrecht. Dieses ist seit 01.07.2013 für die Marktteilnehmer völlig neu geordnet worden. Mit der Leistungserklärung ist seither ein neuartiges Dokument auf dem Markt. Was folgt für Planer und Bauherren aus der unter der Bauproduktenverordnung gespaltenen Bedeutungen des CE-Zeichens? Gilt ein harmonisiertes Bauprodukt mit CE-Zeichen auch als bauaufsichtlich brauchbar, obwohl unter der Bauproduktverordnung die Feststellung der „Brauchbarkeit“ eines Bauproduktes, anders als unter der Bauproduktenrichtlinie, kein Ziel und Inhalt der Harmonisierung mehr ist?

Termine / Lehrorte:
05.06.2015 an der Hochschule Bochum
26.06.2015 an der Hochschule Mainz

Gebühren:
€ 198,– (€ 128,– für ISA-Mitglieder)
Weitere Informationen auf www.isaev.de/weiterbildung