VdS-Fachtagung „Meinungs- und Erfahrungsaustausch nach § 29a BImSchG“

Hier besteht die Möglichkeit Schulungstermine rund um den Brandschutz einzustellen. Diese Schulungstermine müssen den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01 2014-11 entsprechen. Bitte auf Aktualität achten und bei Bedarf direkt mit dem Ausbildungsträger in Kontakt treten.
André Schweda
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VdS-Fachtagung „Meinungs- und Erfahrungsaustausch nach § 29a BImSchG“

Beitragvon André Schweda » Do 10.10.2024 14:45

am 17. Juni 2025 in Köln oder als Livestream

Die Sachverständigen sind dazu verpflichtet, den zuständigen Behörden über jede durchgeführte Prüfung einen Bericht nach behördlichen Vorgaben vorzulegen, in dem eine Zusammenfassung der bei der jeweiligen Prüfung festgestellten bedeutsamen Mängel sowie eine Zusammenfassung der grundlegenden Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit, einschließlich Störfallvorsorge, enthalten ist. Diese Erfahrungsberichte werden ausgewertet und bilden die Grundlage für die Konzeption der Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch der Sachverständigen.

Diese Fachtagung erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV, und umfasst 6 Zeitstunden.

Weitere Infos und Anmeldung unter:
vds.de/ft-29abg


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