Protokoll vom 13.10.2004

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Bullerjahn

Protokoll vom 13.10.2004

Beitragvon Bullerjahn » Sa 09.04.2005 21:54

Protokoll zur 2. Arbeitskreis-Sitzung

"Qualitätssicherung der Ausbildung für Brandschutzbeauftragte“ (QAB)

Termin: 13.10.2004
Zeit: 10:00 Uhr – 15:00 Uhr
Ort: Haus der Technik e.V., Essen

Themen:

1. Allgemeines
2. Mögliche Maßnahmen der Qualitätssicherung
3. Prüfungsfragenkatalog
4. Nächster Termin

Zu 1.: Allgemeines

Der QAB-Arbeitskreis (AK-QAB) kam am 13.10.2004 zu seiner 2. Sitzung zusammen.
Von 16 angemeldeten Teilnehmern waren
- 13 anwesend,
- 3 abwesend (entschuldigt)

Die Teilnehmer erhalten eine Liste, in der die Funktion der Teilnehmer im Betrieb ersichtlich ist. Dazu wird von meiner Seite aus gebeten, mir per Mail die Funktion zu nennen, damit die Liste erstellt werden kann.

Zu 2.: Mögliche Maßnahmen der Qualitätssicherung

Der Arbeitskreis diskutierte ausschließlich die Frage, mit welchen messbaren Maßnahmen und vertretbarem Aufwand die Qualitätssicherung durchgeführt werden kann.
Dazu wurde festgestellt:
- Der Vorschlag, den Umfang der Ausbildung nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 für Personen mit entsprechendem arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen bzw. nach Arbeitssicherheitsinformationen der BGN Nr. 9.31/01 für Personen mit einer entsprechenden feuerwehrtechnischen Ausbildung auf insgesamt 32 Lehreinheiten zu halbieren, fand keine Mehrheit (12 dagegen, 1 dafür)
- Die Prüfung der Veranstalter/ Institutionen durch den vbbd e.V. ist zu aufwendig. Daher kann die Qualitätssicherung z.T. nicht über die in der Aufgaben-Auswahlliste dargestellten Punkte erfolgen. Beispiel:
§ Prüfung der Schulungsunterlagen
§ Beobachtung der Seminare

Auch eine Präzisierung der Ausbildungsinhalte kann aufgrund des Aufwandes nicht in Frage kommen, zumal eine stetige Aktualisierung z.B. an den Stand der Technik erfolgen müsste. Die Ausbildungsinhalte sind in der vfdb-Richtlinie 12-09/01 für den AK_QAB ausreichend geregelt.

Das Interesse an einer hohen Qualität der Veranstaltung muss demnach beim Veranstalter selbst liegen. Insofern müssen qualitätsfördernde Kriterien erfüllt werden, welche folgenden Anforderungen genügen:
- Einfach nachweisbar
- Von Veranstaltungsinteressenten bzw. –teilnehmern prüfbar
- Für den vbbd e.V. bzw. für den Arbeitskreis leicht zu ermitteln

Von allen AK-Teilnehmern wurde ein einheitlicher Prüfungsfragenkatalog als erste Qualitätssicherungsmaßnahme befürwortet. Die Prüfung muss, zunächst unabhängig von der Qualität des Unterrichtes, das eigentliche Messmittel sein, um Kompetenz nachzuweisen. Daher ist der AK der Auffassung, das die Qualität und der Umfang des Prüfungsfragenkataloges von großer Bedeutung ist.

Des weiteren wurde festgelegt, dass gemäß vfdb-Richtlinie 12-09*01 keine weiteren Eingangsvoraussetzungen festgesetzt werden sollten.

Von Herrn Dr. Metzig wurde weiterhin eine Liste an qualitätsfördernden Kriterien erstellt, welche vom AK angenommen wurde. Diese sind im Einzelnen:

Kursprogramm herauszubringen, das den Interessentinnen und Interessenten eine ausreichende Orientierungshilfe bei der Auswahl des Kurses bietet. Das Kursprogramm muss folgende Informationen enthalten:
- Kurstermin (eventuell weitere Termine)
- Veranstaltungsort und –zeitraum
- Angaben über die Anzahl der Unterrichtsstunden
- Hinweis auf die Abschlussprüfung
- Ansprechpartner (Name oder Sekretariat)
- Teilnahmegebühren
- Geschäftsbedingungen

Der Kursveranstalter weist anhand von Musterplänen nach, dass die angebotenen Kurse vom Inhalt, Umfang und zeitlichen Rahmen der geltenden vfdb-Richtlinie entspricht.

Der Kursveranstalter stellt den teilnehmenden Personen schriftliches Lehrmaterial zur Verfügung. Das Material soll die Personen befähigen, die mit dem Kurs verbundene Abschlussprüfung zu bestehen. Der Kursveranstalter stellt sicher, dass das Lehrmaterial auf aktuellem Stand ist. Zum Lehrmaterial gehört u.a.:
eine Grundausstattung an Verordnungen, Richtlinien, Normen (soweit diese nicht urheberrechtlich geschützt sind), Literaturangaben sowie eine Zusammenstellung der Bezugsquellen von Rechtsvorschriften und Normen.

Der Kursveranstalter verpflichtet sich, Beurteilungsbögen an alle an den Kursen teilnehmenden Personen auszugeben und auszuwerten. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit ein Beurteilungsbogen nach einheitlichen Maßstäben erstellt werden soll.

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Diese beinhaltet:
- Eine Bestätigung, dass die Ausbildung entsprechend der vfdb-Richtlinie 12-09/01 durchgeführt wurde.
- Die Summe der Unterrichtseinheiten
- Das vbbd-Gütesiegel tragen.

Zu 3.: Prüfungsfragenkatalog

Für den AK-QAB ist die Qualität und die Quantität des einheitlichen Prüfungsfragenkataloges wichtig. Begründung:

Qualität: Als Qualität ist hier in erster Linie ein ausreichend hohes Niveau der Fragen gemeint. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kursteilnehmer sich intensiv mit dem Ausbildungsinhalt auseinandersetzen.

Quantität: Unter Quantität ist die Anzahl der Prüfungsfragen im Katalog gemeint. Eine ausreichend hohe Anzahl der Prüfungsfragen verhindert aufgrund des hohen zeitlichen Aufwandes das reine Auswendiglernen der Lösungen, so dass ohne Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff die Prüfung bestanden werden könnte.

Der Prüfungsfragenkatalog soll wie folgt Anwendung finden:
- Der Prüfungsfragenkatalog wird veröffentlicht (z.B. im Internet). Damit wird er allen Veranstaltern bzw. Lehrinstitutionen sowie Interessenten und Teilnehmern zugänglich.
- Für jedes Veranstaltungsjahr werden vom Veranstalter fristgerecht die Fragen aus dem Katalog nach den Schwerpunkten gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 § 5.2 herausgesucht und an den vbbd e.V. gesendet.
- Zur Zertifizierung müssen zusätzlich die o.g. Kriterien erfüllt sein

Für das Erstellen eines bundeseinheitlichen Fragenkataloges wird wie folgt vorgegangen:
- Sammeln von Prüfungsfragen (in digitaler Form: Word, Excel, Datenbank, etc.)
- Gruppierung der Fragen nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 § 5.2
- Verteilen der Sammlung an alle AK-QAB Mitglieder
- Prüfung/ Sichten der Fragen (z.B. doppelte Fragen streichen)
- Erste Bestandsdiskussion bei der 3. AK-Sitzung

Der AK-QAB hat die Aufgabe zweimal im Jahr den Fragenkatalog zu prüfen, zu korrigieren sowie anzupassen.

Zu 4.: Weitere Arbeitspunkte

Aufgrund des Ergebnisses der 2. AK-Sitzung sind zunächst folgende weitere Punkte zu bearbeiten:
- Ist ein einheitlicher Beurteilungsbogen notwendig? Wenn ja, wie sieht dieser aus?
- Vbbd-Gütesiegel (Inhalt des Gütesiegels, Vergabebedingungen, Schutz, Design)

Weiteres Vorgehen:

bis 01.12.2004 Protokoll in Forum; per email versenden Bullerjahn
bis 31.12.2004 Fragen an Hr. Bullerjahn zusenden AK-QAB
bis 30.01.2005 gesammelte Fragen an AK-Teilnehmer zusenden Bullerjahn
bis 02.03.2005 - Fragen Prüfen/ sichten
- Per mail Funktion im Betrieb zusenden (ibu@dataass.de)
- Einführung eines einheitlichen Beurteilungsbogens
- vbbd-Gütesiegel (erster Gedankenaustausch) AK-QAB

Zu 4.: Nächster Termin/ Ort

Nächster Termin: 02. März 2005
Uhrzeit: 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Ort:TÜV-Akademie GmbH, Dudenstrasse 28, D - 68167 Mannheim
Thema:
- Zertifizierungsverfahren entgültig festlegen
- erste Bestandsdiskussion Prüfungsfragenkatalog

Waldkirch, 13.12.2004

Ingo Bullerjahn, Protokollführer