Hallo Forum,
mitunter weigern sich Firmen, für die Entsorgung von verunreinigtem Löschwasser, das von der Feuerwehr aufgefangen und zwischengelagert wurde, aufzukommen. Die Feuerwehr hat ja den Abfall erzeugt, also soll sie den auch entsorgen – so denkt vielleicht manch einer.
Mit einem solchen Fall hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.10.2014 (Az.: 7 C 1.13) befasst. Konkret geht es um den Begriff des Abfallerzeugers. Näheres dazu hier: http://www.ggsc.de/aktuelles/aktuelle-newsletter/newsletter-artikel/news/572-bverwg-zum-begriff-des-abfallerzeugers
Hier findet ihr das Urteil: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=151014U7C1.13.0
Fazit: Betriebe, bei denen es gebrannt hat, können je nach Einzelfall als Abfallerzeuger des Löschwassers herangezogen werden.
Gruß
ErichimDienst
Beseitigung von verunreinigtem Löschwasser; Urteil BVerwG
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