Hallo zusammen,
die Löschmittelauswahl bei Feuer-, Heiß- und Schweißarbeiten ist nur in sehr geringem Maße von den eigentlichen Schweißarbeiten, also dem Schweißverfahren (z.B. Gasschweißen mit Acetylen, Hartlöten mit Propan...) und dem zu schweißenden oder zu lötenden Material (i.d.R. Metalle, z.B. Eisen/Stahl, Alu, Kupfer...) abhängig.
Das Hauptaugenmerk sollte auf der brandgefährdeten Umgebung liegen: Schweißperlen und Funkenflug können 10m - in Ausnahmefällen sogar bis zu 20m - weit fliegen und immer noch zündfähig bleiben! VdS 2008:
Aufstellung eines Brandpostens mit geeignetem Löschgerät für die Arbeitsstelle und ihre Umgebung, wenn sich im Gefährdungsbereich brennbare Stoffe befinden. Also, die Löschmittelauswahl muß sich auch nach den in der Umgebung befindlichen/verbliebenen Brandlasten richten, denn diese können durch die Feuerarbeiten in Brand gesetzt werden. Und hier kann so gut wie alles in beliebiger Menge vorkommen (Baustoffe wie Holz, Isoliermaterialien, Bitumendachbahnen; Arbeits- und Betriebsstoffe wie Lösemittel, Lacke, Farben oder Treibstoffe; Lager- und Warenbestände mit Paletten, Kartonagen, Verpackungsmaterial, Abfälle und Reststoffe wie Papier, Holzreste, Metallspäne, ölige Rückstände... also die Brandklassen A, B, C, D und F, auch in Verbindung mit spannungsführenden Anlagen! Hier kann also keine generelle Empfehlung für ein Löschmittel gegeben werden, da die Auswahl umgebungsabhängig erfolgen muß!
Daher ist vor Beginn der Schweißarbeiten eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort durchzuführen und in der schriftlich zu erstellenden Schweißerlaubnis u.a. die Auswahl von Löschmittel Art und Anzahl bzw. Menge der Feuerlöscheinrichtungen als zu treffenden Schutzmaßnahme festzulegen. VdS 2008:
Vor Aufnahme der feuergefährlichen Arbeiten ist eine schriftliche Genehmigung des auftraggebenden Unternehmers (Auftraggebers) oder eines Verantwortlichen des Auftraggebers einzuholen (VdS 2036 Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten). Daneben sind auch die berufsgenossenschaftlichen Anforderungen zu beachten.(Freigabeverfahren für feuergefährliche Arbeiten nach BGR 500 Teil 2.26 bzw. VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten - Richtlinien für den Brandschutz und VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für Feuergefährliche Arbeiten).
Da freut sich die Versicherung und man kann bei Fremdfirmen denen die A-Karte zuschieben
Hier wäre ich vorsichtig: Werden Schweißarbeiten entgegen der technischen Vorschriften durchgeführt und entsteht in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den Feuerarbeiten ein Brand, so spricht der Anscheinsbeweis für deren Ursächlichkeit (OLG Düsseldorf Az. 22 U 28/91). Die sich daraus ergebenden zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen können für den Auftraggeber, den Ausführenden und die beteiligten Unternehmen existenzbedrohend sein. VdS 2047:
Nach § 7 AFB (Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung, VdS 100) kann, wenn Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden, der Versicherungsschutz beeinträchtigt sein. Dies trifft nicht nur die Ausführenden Facharbeiter, sondern bei fehlerhafter Gefährdungsbeurteilung oder falschen Anordnungen (z.B. bei der Löschmittelauswahl) den Aussteller der Schweißerlaubnis. Wer die Schweißerlaubnis ausstellt versichert mit seiner Unterschrift,
daß die Maßnahmen nach Punkt 3 und 4 den durch die örtlichen Verhältnisse entstehenden Gefahren Rechnung tragen.[Zitat Schweißerlaubnis nach BGR 500 2.26 bzw. VdS 2036 Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten].
Seminarhinweis: Für eine sicherheitstechnische Gefährdungsbeurteilung vor der Genehmigung von Feuerarbeiten und zur rechtssicheren Ausstellung einer Schweißerlaubnis bietet das Haus der Technik e.V. auch in diesem Jahr wieder die
Fachkunde zur Freigabe von Feuer- und Schweißarbeiten
Veranst.-Nr. W-H050-06-278-0
vom 23.06.10/09:00 - 24.06.10/17:00 Weitere Informationen unter
http://hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H050-06-278-0.html In diesem zweitägigen Seminar lernen die Teilnehmer die wesentlichen verfahrens-, branchen und umgebungstypischen Brand- und Explosionsgefährdungen sowie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten kennen. Sie werden für die sicherheitsgerechte Erteilung eines Erlaubnisscheines für Feuerarbeiten außerhalb dafür eingerichteter Arbeitsplätze (Schweißerlaubnisschein) befähigt.
Dieses Seminar ist auch für die nach vfdb 12/09-01:2009 geforderte Fortbildung von Brandschutzbeauftragten geeignet.