Hallo,
neulich hat ein technischer Defekt an einer Anlage zur Überhitzung und somit zu einer starken Wasserdampfentwicklung geführt. Dieser Wasserdampf hat dann die BMA ausgelöst.
Die Feuerwehr schickt nun einen Kostenbescheid wegen einer "Falschalarmierung". Daher nun meine Frage: wie ist die Definition von "Falschalarm"? Oder anders gefragt, muss erst ein offenes Feuer entstehen, damit es sich nicht mehr um einen Fehl- bzw. Falschalarm handelt?
Viele Grüße
Christian
Was ist ein Falschalarm?
Re: Was ist ein Falschalarm?
Hallo Christian,
das hängt maßgeblich von der Berichtsfertigung der Feuerwehr und der dort gültigen Gebührenordnung ab.
Die Feuerwehr wird in der Regel nie eine Äußerung über die Entstehung eines Brandes bzw Defektes machen.
Sie wird in der Regel nur eine vorgefundene Situation schildern.
Im Bericht steht dann evtl. "Wasserdampf gab Anlass zur Alarmierung der BMA."
Der Verwaltungsbeamte der die Gebührenordnung anwenden muss, kann dadurch falsche Schlüsse ziehen und auf einem Fehlalarm deuten.
Am besten ist, mit der Gebührenstelle telefonisch in Kontakt zu treten und mal nachzufragen, wie die Gebührenordnung überhaupt in diesem Falle angewendet wurde.
Sollte dir die Antwort nicht ausreichen, solltest du Widerspruch einlegen, damit du einfach mehr Zeit bekommst, der Sache auf den Grund zu gehen.
Gruß
André Piekuth
das hängt maßgeblich von der Berichtsfertigung der Feuerwehr und der dort gültigen Gebührenordnung ab.
Die Feuerwehr wird in der Regel nie eine Äußerung über die Entstehung eines Brandes bzw Defektes machen.
Sie wird in der Regel nur eine vorgefundene Situation schildern.
Im Bericht steht dann evtl. "Wasserdampf gab Anlass zur Alarmierung der BMA."
Der Verwaltungsbeamte der die Gebührenordnung anwenden muss, kann dadurch falsche Schlüsse ziehen und auf einem Fehlalarm deuten.
Am besten ist, mit der Gebührenstelle telefonisch in Kontakt zu treten und mal nachzufragen, wie die Gebührenordnung überhaupt in diesem Falle angewendet wurde.
Sollte dir die Antwort nicht ausreichen, solltest du Widerspruch einlegen, damit du einfach mehr Zeit bekommst, der Sache auf den Grund zu gehen.
Gruß
André Piekuth
Brandmelder - Fehlalarm
Hallo Christian,
dass das für Dich ein Problem ist, ist verständlich. Aber wie Dir bereits geantwortet wurde, beruht das auf der Gebührenordnung. Das Verwaltungsgericht in Schleswig (Urteil vom 27.05.2003 Az. 3 A 133/02), hat einer Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Kostenerhebung für einen Feuerwehreinsatz, ausgelöst durch einen Fehlalarm eines Brandmelder, auch nicht recht gegeben.
Da ich auch Feuerwehrmann bin und auch in Gemeindevertretung mit arbeite, finde ich die Kostenpflicht in einem angemessen Verhältnis richtig. Wobei hier nach meiner Ansicht nur die Anlagen berücksichtigt werden sollten, die eine automatische Alarmweitermeldung besitzen.
Hinsichtlich der im privaten Haushalt nun vor zu haltenen Mindeststückzahl an Feuermelder je Stockwerk und Gebäude mache ich mir mehr gedanken. Die Vielzahl könnte zukünftig noch mehr die Feuerwehr zu Fehlalarmen ausrücken lassen und damit auch mehr Kosten für die Bürger entstehen lassen.
Also habe einen guten Anwalt oder habe Verständnis für die Kameraden die ihren Dienst leisten und der Gemeinde, die im Interesse Ihrer Bürger und den Gewerbetreibenden die Feuerwehr im erforderlichen Umfang vorhalten. In der Regel sind das ehrenamtliche Kameraden. Habe auch dafür Verständnis.
S. Freisleben
dass das für Dich ein Problem ist, ist verständlich. Aber wie Dir bereits geantwortet wurde, beruht das auf der Gebührenordnung. Das Verwaltungsgericht in Schleswig (Urteil vom 27.05.2003 Az. 3 A 133/02), hat einer Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Kostenerhebung für einen Feuerwehreinsatz, ausgelöst durch einen Fehlalarm eines Brandmelder, auch nicht recht gegeben.
Da ich auch Feuerwehrmann bin und auch in Gemeindevertretung mit arbeite, finde ich die Kostenpflicht in einem angemessen Verhältnis richtig. Wobei hier nach meiner Ansicht nur die Anlagen berücksichtigt werden sollten, die eine automatische Alarmweitermeldung besitzen.
Hinsichtlich der im privaten Haushalt nun vor zu haltenen Mindeststückzahl an Feuermelder je Stockwerk und Gebäude mache ich mir mehr gedanken. Die Vielzahl könnte zukünftig noch mehr die Feuerwehr zu Fehlalarmen ausrücken lassen und damit auch mehr Kosten für die Bürger entstehen lassen.
Also habe einen guten Anwalt oder habe Verständnis für die Kameraden die ihren Dienst leisten und der Gemeinde, die im Interesse Ihrer Bürger und den Gewerbetreibenden die Feuerwehr im erforderlichen Umfang vorhalten. In der Regel sind das ehrenamtliche Kameraden. Habe auch dafür Verständnis.
S. Freisleben
Aus der „Sicht“ der Brandmeldeanlage handelt es sich hierbei um einen Täuschungsalarm und nicht um einen Falschalarm
Aber das nur am Rande ;-)
Unter Umständen wäre dieser Fall strittig sofern nachgewiesen werden kann, dass die Alarmierung der Feuerwehr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig und grundlos erfolgte.
Ich bin da kein Jurist aber ähnliche Fälle wurden bereits zugunsten des Klägers verhandelt.
Aber das nur am Rande ;-)
Unter Umständen wäre dieser Fall strittig sofern nachgewiesen werden kann, dass die Alarmierung der Feuerwehr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig und grundlos erfolgte.
Ich bin da kein Jurist aber ähnliche Fälle wurden bereits zugunsten des Klägers verhandelt.
In einem ähnlichen Fall hat bei uns ein Anruf bei der im Bescheid angegebenen Stelle schon geholfen.
In unserem Fall Stadt München.
Da es sich bei dem Dampf in dem Fall um ein Produkt einer Erhitzung einer Anlage handelt. Ein Überhitzung einer Anlage eine Gefahr und ist eigentlich schon ausreichend um dies als Realalarm zu werten.
Anders ist es bei Wasserdampf beim Kochen hier ist der Dampf ein zu erwartendes Nebenprodukte und keine Gefahr.
Bei uns hat anrufen und schildern der Gegebenheiten schon oft geholfen ggf. muss man noch eine Stellungnahme einreichen.
Gruß Toni
In unserem Fall Stadt München.
Da es sich bei dem Dampf in dem Fall um ein Produkt einer Erhitzung einer Anlage handelt. Ein Überhitzung einer Anlage eine Gefahr und ist eigentlich schon ausreichend um dies als Realalarm zu werten.
Anders ist es bei Wasserdampf beim Kochen hier ist der Dampf ein zu erwartendes Nebenprodukte und keine Gefahr.
Bei uns hat anrufen und schildern der Gegebenheiten schon oft geholfen ggf. muss man noch eine Stellungnahme einreichen.
Gruß Toni
Hallo,
ich bin jetzt ganz frischer Brandschützer,
ich seh das so das ja in gewisser weise eine Gefahr bestand
weil es ja durch eine Überhitzung einen Kurzschluss gab
und somit Brandgefahr bestand.
Ich weiß ja nicht ob eine BMA da unterscheidet
Sie meldet ja im endefeckt nur eine Rauchentwicklung.
Es ist halt ein zwiespalt vielleicht lässt sich das ja mit dem
Sachbearbeiter in einem ruhigen Telefonat klären.
Gruß
Fabian Schmitt
ich bin jetzt ganz frischer Brandschützer,
ich seh das so das ja in gewisser weise eine Gefahr bestand
weil es ja durch eine Überhitzung einen Kurzschluss gab
und somit Brandgefahr bestand.
Ich weiß ja nicht ob eine BMA da unterscheidet
Sie meldet ja im endefeckt nur eine Rauchentwicklung.
Es ist halt ein zwiespalt vielleicht lässt sich das ja mit dem
Sachbearbeiter in einem ruhigen Telefonat klären.
Gruß
Fabian Schmitt
Re: Was ist ein Falschalarm?
Hallo Christian,
die Frage müsste zuerst lauten: Wie oft kam dies schon in ähnlicher Weise vor? Fährt die Feuerwehr regelmäßig in Eure Firma, halte ich einen Kostenbescheid für angemessen. Denn Eurer Gemeinde entstehen durch solche Fehleinsätze ebenfalls unnötige Kosten.
Ich würde, wenn das ein Einzelfall war, eine Rücksprache mit der Kostenstelle, bzw dem Ortswehrleiter für sinnvoll erachten. Ach ja...und Weihnachten kommt ja auch irgendwann wieder.
Beste Grüße
die Frage müsste zuerst lauten: Wie oft kam dies schon in ähnlicher Weise vor? Fährt die Feuerwehr regelmäßig in Eure Firma, halte ich einen Kostenbescheid für angemessen. Denn Eurer Gemeinde entstehen durch solche Fehleinsätze ebenfalls unnötige Kosten.
Ich würde, wenn das ein Einzelfall war, eine Rücksprache mit der Kostenstelle, bzw dem Ortswehrleiter für sinnvoll erachten. Ach ja...und Weihnachten kommt ja auch irgendwann wieder.

Beste Grüße