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Löschwasser - Arbeitsgrundlage aller Feuerwehren

Verfasst: Fr 19.09.2008 19:14
von Steffen
Hallo,

habt Ihr schon gewusst, dass in Mecklenburg-Vorpommern zwar die Gemeinde die Löschwasserversorgung sicherzustellen hat, aber es keine Regelung zum wie und in welchem Umfang gibt? Das vielmals baurechtlich herangezogene DVGW Arbeitsblatt W-405 ist in M-V gar nicht mehr baurechtlich bzw. wasserwirtschaftlich eingeführt, da der Erlass außer Kraft ist. Im übrigen gibt es seit 02/2008 ein neues Arbeitsblatt. Es hebt eindeutig nur hervor, dass die Angaben nur die Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sind. Es kann kein Anspruch gegenüber dem Wasserversorger oder die Gemeinde erhoben werden.
Die Wasserversorger in M-V geben auch nur noch die Zustimmung zur Nutzung der noch ausgewiesenen Hydranten des öffentlichen Trinkwassernetzes für den Ersteinsatz. D.h. also, wir Feuerwehren nutzen die Hydranten im Rahmen der Inanspruchnahme einer Leistung.

Ist das nicht schön! Die Gemeinden sind aber in der Regel mit im Boot der Wasserversorger. Diese haben aber in der Regel nicht die Aufgabe der Löschwasserversorgung von den Gemeinden übertragen bekommen.

Habt Ihr mal in eure Bauleitpläne geschaut, ob die Gemeinde Abgaben aufgenommen hat? Unsere nicht!