Beitragvon sven1986 » Di 18.06.2013 9:01
Moin,
mmhh schwierige Frage... Also wie du schon sagtest keine Debatte über Sinn oder Unsinn...
Ich denke das ist keine Frage der Qualifikation sondern der Beauftragung. Du musst irgendwie glaubhaft nachweisen, dass du dazu in der Lage bist dies durchzuführen. Eine Brandsicherheitswache wird zum Beispiel durch das zuständige Ordnungsamt als Auflage erteilt. Den Auftrag zur Ausführung gibt dann in der Regel der Veranstalter, welcher wieder beim Ordnungsamt nachweisen muss, dass er eine BSW hat. Also wenn du dem Ordnungsamt glaubhaft machen kannst, dass du dazu geeignet bist, weil du die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und evtl. auch Technik besitzt, sowie einen "heißen Draht" zur Rettungsleitstelle hast und gaaaanz wichtig: Unabhängig vom Veranstalter bist, sollte das meiner Meinung nach gehen. Die Frage ist nur, ob du auch befugt dazu bist derartige Veranstaltungen bei einem hohem Sicherheitsrisiko zu beenden. Die Feuerwehr ist das ja aufgrund der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben, aber eine Einzelperson!?
Das würde mich dann auch noch interessieren.