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Brandschutzordnung für Fersehturm mit Pubikumsverkehr

Verfasst: Di 19.09.2006 11:48
von Die Visionäre
Hallo und guten Morgen,

wir bearbeiten im Rahmen der Berufsschule zur Zeit die Neuvermarktung des Fernsehturms in Hamburg.

Dieser ist seit 2001 für Publikumsverkehr geschlossen zudem hat er 2005 die Zulassung zwecks Brandschutzverordnung verloren.

Wir benötigen nun dringend Hilfe für eine neue Brandschutzordnung mit Publikumsverkehr.

Vielleicht hat ja jemand eine Brandschutzordnung von einem vergleichbaren Turm.

Es wäre schön, wenn Sie uns helfen könnten, da wir für jede Hilfe dankbar sind.