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Kennzeichnung von Signalgebern

Verfasst: Di 05.09.2006 15:52
von Wickel
Hallo zusammen,

unser Dienstleister, der die Wartung der BMA regelmäßig durchführt, sagt, daß alle hausinternen roten akustischen Signalgeber, die bei Feueralarm ertönen, mit einem kleinen(3x10cm), roten Schild 'BRANDALARM' gekennzeichnet sein müssen, damit jeder ablesen kann, warum die Sirene ertönt. Ist das so?
Vielen dank für die Antworten

Bernd Wickel

Verfasst: Do 30.11.2006 18:17
von homueller
Ja, das ist so!

Zweck, Beschriftung Quelle
Nichtautomatischer Melder mit
Durchschaltung auf die Feuerwehr

Beschriftung „Feuerwehr“
Farbe RAL 3000
EN 54-11
(früher DIN 14655)

Oder besser so...

hm

Verfasst: Do 30.11.2006 18:38
von Wolf R.
Ich glaube aber er meint die Elektroakustische Warnanlage.
Gruß Wolfgang

`tschuldigung

Verfasst: Fr 01.12.2006 11:17
von homueller
Hallo,
da habe ich wohl etwas zu flüchtig gelesen.
Eine Kennzeichnungspflicht für Signalgeber der BMA gibt es nach DIN 14675 und DIN EN 0833 nicht.
Einzelne Brandschutzbehörden wollen aber die Wände mit solchen Schildern "verzieren".
Ich meine allerdings, dass der Alarm über die BSO allen Beschäftigten bekannt gegeben werden muss.
Betriebsfremde kann ich nicht anweisen- auch nicht das Schild richtig zu deuten. Es müsste dann ja das Schild in mehreren Sprachen und vielleicht auch für Analphabeten gestaltet werden.
Die Beschäftigten müssen ferner über die BSO belehrt und befähigt werden, wie mit Besuchern etc. bei Alarm umzugehen ist.
Also noch mal sorry für mein Missgeschick :rot:
hm